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Jahre nach der TatProzess mit Symbolcharakter: Missbrauchsopfer verklagt das Erzbistum Köln

Wolken ziehen am Dom vorbei.

Das Erzbistum Köln wird von einem Mann verklagt, der vor 40 Jahren von einem Priester missbraucht worden sein soll. Das Symbolfoto wurde am 28. Mai 2021 aufgenommen.

Ein heute 62-Jähriger wurde nach eigenen Angaben Opfer sexueller Gewalt – durch einen katholischen Priester. Dafür sieht er das Kölner Erzbistum in der Amtshaftung und klagt auf 750.000 Euro Schmerzensgeld.

Es ist ein Prozess mit möglichem Signal-Charakter: Rund 40 Jahre nach dem mutmaßlichen Missbrauch durch einen katholischen Priester zieht in Köln ein 62-Jähriger vor Gericht.

Der Mann, der nach eigenen Angaben einst über einen Zeitraum von rund zehn Jahren Opfer sexueller Gewalt des Geistlichen wurde, verklagt das Kölner Erzbistum. Er fordert Schmerzensgeld in Höhe von 750 000 Euro. Am Dienstag (6. Dezember 2022) um 11 Uhr ist die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht angesetzt. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin.

Prozess mit Symbolcharakter: Mann zieht gegen Kölner Erzbistum vor Gericht

„Die Klage fußt auf dem Vorwurf, dass die Bistumsleitung ihre Amtspflichten verletzt hat, indem sie den Täter in der Seelsorge belassen, ihn weder überprüft noch beaufsichtigt hat“, erläuterte Kläger-Anwalt Eberhard Luetjohann.

Gerüchte über Missbrauchshandlungen des Priesters, der inzwischen verstorben sei, habe es bereits in den 1960er Jahren gegeben. „Man muss mit Gerüchten sehr vorsichtig sein“, sagte Luetjohann. „Aber man muss ihnen nachgehen, wenn sie sich immer wieder wiederholen — auch in der Gemeinde.“ Das habe die Bistumsleitung jedoch versäumt, so der Vorwurf. Der Kläger leide bis heute unter den Folgen der Gewalt und des Missbrauchs.

Der Anwalt argumentiert so: Die Kirche als öffentliche Institution sei verantwortlich für den Schutz ihr anvertrauter Kinder. Deshalb könne sie auch vor einem Zivilgericht verklagt werden, selbst wenn der Täter nicht mehr lebe – und die Taten eigentlich verjährt seien.

Köln: Auch die Brüder des Klägers waren betroffen

Ein Knackpunkt in dem Verfahren dürfte tatsächlich die mögliche Verjährung werden. Das Erzbistum erklärte, dass es bei Gericht die entsprechende „Einrede der Verjährung erhoben“ habe. Dies sei jedoch ausschließlich aus Gründen der Fristwahrung geschehen. „Abschließend entschieden“, ob das Erzbistum diesen Weg auch gehen werde, sei noch nicht.

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Bei der Klage handle es sich „um einen juristisch und auch moralisch hochkomplexen Sachverhalt“, hieß es in der Stellungnahme weiter. Er werde von Expertinnen und Experten „weiter mit größter Sorgfalt“ geprüft.

Der Fall des Klägers — und seiner ebenfalls betroffenen Brüder — findet sich nach Angaben seines Anwalts auch im 2021 veröffentlichten Gutachten Björn Gerckes zum Umgang mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester im Erzbistum Köln. Laut dem Gutachten hatte der Pfarrer die Vorwürfe aus den 1970er Jahren nicht bestritten. (dpa/nb)