Karneval in KölnCorona-Regeln: Das müssen die Jecken in der fünften Jahreszeit beachten

Jecken jubeln um 11:11 Uhr auf dem Heumarkt beim Auftakt der Karnevalssession.

Damit Jecke in Köln ausgelassen feiern können, wie hier auf dem Foto vom Sessionsauftakt am 11.11.2018 auf dem Heumarkt, wurden Regeln für die Session 2021/22 festgesetzt.

Mit Blick auf die kommende Fastelovend-Zeit hat das Festkomitee Kölner Karneval nun seine Pläne bekannt gegeben. Klar ist: Auch in der Session 21/22 spielen Corona-Schutzmaßnahmen eine wichtige Rolle.

Köln. Auf diese Nachricht haben viele Jecken gewartet: Das Festkomitee Kölner Karneval (FK) hat seinen Plan für die anstehende Session 2021/22 bekannt gegeben. Nach Rücksprache mit dem Land NRW stehen die Voraussetzungen für rheinische Karnevalisten nun fest. Auch in der Session 21/22 sind Corona-Schutzmaßnahmen unerlässlich.    

Köln: Corona-Regeln für Karneval fix

In einer Mittelung des FK heißt es zu den Regeln, die auch für den Rosenmontagszug in Köln gelten sollen, dass es für alle Teilnehmer eine „3-G-Plus“-Regelung geben wird. Wer also zu einer Karnevalsveranstaltung in Innenräumen oder zum Zug möchte, muss demnach geimpft oder genesen sein oder muss einen negativen PCR-Test vorzeigen können.    

Die gute Nachricht zum Rosenmontagszug in Köln: Laut FK soll es keine Begrenzungen für Besucher geben. Ob alle am Zugweg wirklich auch einen negativen Test haben oder ein Genesungs- oder Impfzertifikat vorweisen können, soll stichprobenartig überprüft werden.  

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Die neue Regelung ist das Ergebnis eines Treffens von Vertretern der NRW-Landesregierung und einer Delegation von Vertretern der rheinischen und westfälischen Karnevalshochburgen und des Bund Deutscher Karneval am Mittwoch (18. August).

In der Mitteilung heißt es weiter, dass auch nach jetzigem Kenntnisstand – festgehalten in der Coronaschutzverordnung vom 17. August – Karnevalssitzungen, -bälle und -partys ohne zahlenmäßige Beschränkung der Besucherzahlen möglich sein sollen, wenn alle Teilnehmer gegen Corona geimpft, bereits genesen oder mittels PCR-Test negativ getestet sind.

Köln: Rückkehr zur Fastelovend-Normalität

So soll ein maximaler Schutz von Gästen und Aktiven auf der Bühne gewährleistet werden. Bei Karnevalsumzügen gelte ebenfalls die 3G-Regel für Geimpfte, Genesene und Getestete, wobei je nach Veranstaltungsformat an der frischen Luft ein Antigen-Schnelltest ausreichen soll. 

Die Vorgaben der Landesregierung lassen unter den 3G-Plus-Bedingungen (also mit PCR-Test für ungeimpfte Personen in Innenräumen) auch gemeinsames Singen und Tanzen, aber auch Blasmusik und alle anderen typischen Karnevalsaktivitäten zu und ermöglichen damit die weitgehende Rückkehr zur jecken Normalität.

FK-Präsident Christoph Kuckelkorn: „Schlüssel zum unbeschwerten und sicheren Feiern“

„Die Jecken haben den Schlüssel zum unbeschwerten und sicheren Feiern nun selbst in der Hand”, erklärt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval.

„Denn wer immunisiert ist, kann an allen Karnevalsveranstaltungen teilnehmen. Unsere Karnevalsgesellschaften können sich nun darauf einstellen, die organisatorischen Voraussetzungen für die Kontrolle der Impf-, Genesungs- und Testnachweise zu schaffen.”

Auch Kindern – die derzeit noch nicht geimpft werden können – soll das gemeinsame Feiern wieder ermöglicht werden.

Sie gelten im Sinne der Coronaschutzverordnung durch die engmaschige Kontrolle durch regelmäßige, standardisierte Tests in Kitas und Schulen als getestet und dürfen daher auch an Veranstaltungen in Innenräumen uneingeschränkt teilnehmen. (aa)