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Lärmzoff-Prozess in BonnWummernde Bässe machen den Nachbarn jeck

Lärm

Die Bassgeräusche der Musikanlage seiner Nachbarn waren für den Kläger nicht zu ertragen.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn/Weilerswist – Wenn seine Doppelhaus-Nachbarn Filme guckten oder Musik hörten, stand Udo Z. (53)  senkrecht im Bett. Die Bässe wummerten angeblich so stark, dass an Entspannung nicht zu denken war. Jetzt landete der Lärm-Zoff vor dem Bonner Landgericht.

Soundsystem gilt als „Nachbar-Schreck“

Udo Z. und das Nachbars-Ehepaar Igor (52) und Emilia B. (47, alle Namen geändert) hatten bereits seit mehreren Jahren Ärger. Doch so richtig los ging es, als die beiden sich 2015 ein Heimkino-Soundsystem mit allem Schnick und Schnack zulegten. Dessen Hersteller verspricht den fettesten Sound. In Expertenkreisen wird die Anlage daher auch „Nachbar-Schreck“ genannt.

Wummernde Bässe bis spät abends

Seitdem sind die Nachbarn aus Weilerswist, die früher ein gutes Verhältnis hatten, zerstritten. Zumal Igor und Emilia B.s Bassbox genau an der Wand zum Nachbarn hängt. „Das ging ja über Jahre“, klagte Udo Z. Er habe die wummernden Bässe zum Teil noch spät abends gehört.

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Paar ging in Berufung

Der 53-Jährige hatte Oktober 2018 bereits den ersten Prozess vor dem Amtsgericht Euskirchen gewonnen. Damals gab es sogar einen Ortstermin, bei dem sich die Richterin den Sound angehört hatte. Igor und Emilia B. mussten es demnach unterlassen, die Anlage so laut einzustellen, dass ihr Nachbar in seinem Wohnzimmer etwas hört. Bei Verstoß drohte ihnen eine saftige Strafe von bis zu 250 000 Euro. Das wollte das Paar nicht akzeptieren und legte Berufung ein.

Doch vor dem Landgericht war jetzt plötzlich von Ruhe die Rede. „Seit dem Amtsgerichtsurteil höre ich nichts mehr“, erklärte Udo Z. dem Kammervorsitzenden Stefan Weismann. Seltsam. Igor und Emilia B. hingegen behaupteten, an ihrem Hörverhalten nichts geändert zu haben.

Richter schlug jetzt einen Vergleich vor

Weismann vermutete daher, dass die Anlage vorher einfach nicht passend eingestellt war. Als Udo Z. meinte, dass er mit der aktuellen Einstellung gut leben könne, schlug der Richter einen Vergleich zur Wiederherstellung des nachbarschaftlichen Friedens vor.

Beide Parteien gingen darauf ein. In dem Vergleich wird jetzt unter anderem geregelt, dass tagsüber 40 Dezibel nicht überschritten werden dürfen und, ab wann Nachtruhe gilt.  „Sollten Sie doch ein Wummern hören, gehen sie rüber“, so Weismann an Udo Z. Ausnahmen, wie runder Geburtstag oder Fußball-WM, müssen angekündigt werden. Sollte das Ehepaar B. sich eine neue Anlage zulegen, so schlägt der Richter vor, solle es die Einstellungen zusammen mit ihrem Nachbarn vornehmen.

Ob der Vergleich stand hält, ist unklar. Den Parteien wurde eine Widerspruchsfrist von drei Wochen eingeräumt.