Fast zwei Jahre nach dem Tod einer Radfahrerin (†63) steht ein Lkw-Fahrer in Köln vor Gericht.
Von Lkw in Köln erfasstProzess fast zwei Jahre nach Tod von Radfahrerin

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Tragischer Einsatz am 9. April 2024: Eine Radfahrerin wurde in Köln-Klettenberg von einem abbiegenden Lkw erfasst und tödlich verletzt.
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Ein Lkw steht auf der Straße, daneben haben Einsatzkräfte einen Sichtschutz aufgestellt, daneben parkt ein Notarztwagen: Die Szene, die sich am 9. April 2024 in Köln-Klettenberg abspielte, ließ Schlimmstes vermuten.
Eine Radfahrerin (†63) kam ums Leben, als der Lkw-Fahrer vom Sülzgürtel nach rechts auf die Luxemburger Straße abbog und die Frau erfasste. Am Freitag (16. Januar), fast zwei Jahre nach dem Todesdrama, muss sich der heute 53-Jährige vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Der Mann ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. „Ihm wird vorgeworfen, den Fahrradverkehr nicht sorgfältig beobachtet zu haben“, erklärt die stellvertretende Amtsgerichtssprecherin Andrea Fuchs am Montag (12. Januar) auf EXPRESS.de-Nachfrage.
Wie die Polizei am Unglückstag berichtete, war die Kölnerin nach ersten Informationen mit ihrem Fahrrad bei dem Abbiegevorgang unter die Reifen des Lkw-Aufliegers geraten. Sie erlitt tödliche Kopfverletzungen.
Prozess in Köln: Urteil wird noch am selben Tag erwartet
Das Urteil gegen den beschuldigten Lkw-Fahrer wird noch am selben Tag erwartet. Der 53-Jährige befindet sich auf freiem Fuß. Zwar ist bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung eine Untersuchungshaft möglich, aber nicht die Regel, weil selbst im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe, diese oft zur Bewährung ausgesetzt wird.
Grundsätzlich gilt laut Strafgesetzbuch (StGB) § 222: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässig handelt, wer die Sorgfaltspflicht außer Acht lässt, im Straßenverkehr etwa eine Verkehrsregel nicht beachtet.
So wurde im Oktober ein Mediziner wegen fahrlässiger Tötung zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er den Herzinfarkt einer Kölnerin nicht erkannt hatte. Im März bekam eine Autofahrerin eine Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung einer Fußgängerin in Fühlingen. Kurz zuvor war ein Rennradfahrer (23) vor dem Kölner Amtsgericht zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil er in der Südstadt eine Rentnerin (81) angefahren hatte. Er soll etwa 30 km/h zu schnell gewesen sein.

