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Felix Sturm in HaftVorerst kein Training: Ex-Boxweltmeister tritt Vollzug nach Gerichtsurteil an

Ex-Boxweltmeister Felix Sturm beantwortet auf einer Pressekonferenz die Fragen der Journalisten.

Boxer Felix Sturm nimmt am 16. Februar 2023 an einer Pressekonferenz vor dem Kampf am 18. Februar gegen Sükrü Altay teil.

Der deutsche Boxer Felix Sturm hat laut zuständiger Staatsanwältin seine Gefängnisstrafe angetreten. Zwei Jahre und vier Monate muss der 44-Jährige im offenen Vollzug verbringen.

Der frühere Box-Weltmeister Felix Sturm (44) hat seine Haftstrafe angetreten. Das bestätigte die bei der Kölner Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte zuständige Staatsanwältin Stephanie Beller am Montag (6. März 2023).

„Ich kann bestätigen, dass er am 28. Februar seine Haft freiwillig angetreten hat und er sich im offenen Vollzug befindet. Das Urteil von damals lautete: Zwei Jahre und vier Monate wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Antidopinggesetz“, sagte sie.

Steuerhinterziehung: Felix Sturm muss ins Gefängnis

Damals hatte das Gericht in einer Revisionsverhandlung die ursprüngliche Strafe um acht Monate verringert.  „Man muss zufrieden sein mit dem Ergebnis“, hatte Sturm nach der Urteilsverkündung gesagt.

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Der Sportler, der erst Ende Februar noch einmal im Box-Ring stand, hatte im April 2020 gegen das erste gegen ihn erlassene Urteil Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Dieser verwies zur Neuverhandlung ans Landgericht zurück. Neun Monate hatte Sturm 2019 bereits in Untersuchungshaft verbracht.

Offener Vollzug bedeutet, dass Insassinnen und Insassen die Haftanstalt tagsüber verlassen dürfen, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Anschließend müssen sie sich umgehend und pünktlich wieder zurückbegeben. Bei Verfehlungen gegen diese Auflagen können die jeweiligen Personen in den geschlossenen Vollzug verlegt werden.

Der 44 Jahre alte Sturm, dessen bürgerlicher Name Adnan Catic lautet, pausiert nach EXPRESS.de-Informationen derzeit mit dem Training. Auf unsere Nachfrage wollte er sich nicht zum Sachverhalt äußern. Seine Strafe sitzt er in der JVA Euskirchen ab.

Die Fortsetzung seiner Profi-Karriere mit Kämpfen in den Abendstunden erscheint unter diesen Umständen kaum möglich. „Die Ausgestaltung entzieht sich meiner Kenntnis“, sagte Beller, Sturm habe die Strafe „ohne großes Bohei selbst angetreten“.

Nach seiner Festnahme im April 2019 auf der Fitness-Messe FIBO in Köln hatte Sturm bereits acht Monate in U-Haft gesessen, ehe er das Gefängnis nach Hinterlegung einer Kaution verlassen durfte.

Jüngst hatte Sturm ein erfolgreiches Box-Comeback gegeben. Am 18. Februar schlug er den Türken Sükrü Altay in Stuttgart einstimmig nach Punkten. Es war sein 43. Sieg im 53. Profikampf. (sid, dpa, msw)