Das Urteil im Prozess um mutmaßlich falsch deklarierte Ausgaben im Zusammenhang mit der Vergabe der WM 2006 an Deutschland wird bald erwartet.
„Kein Kleingartenverein“DFB steht wegen WM-Skandal Geldstrafe bevor – „Sommermärchen kaputtgemacht“

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Das Sommermärchen während der Fußball-WM 2006 hat Fans, wie hier in Köln, in Ekstase versetzt. Im Nachgang kamen Ungereimtheiten bei der Vergabe des Turniers an Deutschland ans Licht.
Dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) droht eine Geldstrafe für den sogenannten Sommermärchen-Skandal.
Im Raum steht eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro, berichtet der „Sport-Informations-Dienst“ (SID).
Sommermärchen-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe
Diese Geldstrafe forderte die Staatsanwaltschaft am Montag (23. Juni 2025) im Rahmen ihres Plädoyers in dem seit März 2024 laufenden Prozess, der sich mit den zweifelhaften Zahlungsströmen rund um die Weltmeisterschaft 2006 beschäftigt.
Nach 33 Verhandlungstagen soll das Urteil am Landgericht Frankfurt/Main am Mittwoch (25. Juni) verkündet werden.
Die Anklage machte dem DFB den Vorwurf, etwa 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben, und bewertete dies als einen „besonders schweren“ Fall. Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel betonte: „Wir haben es hier nicht mit einem Kleingartenverein zu tun, sondern mit dem größten Sportverband der Welt.“ Der DFB sei „mehr als unglücklich“ aufgetreten und habe sich keineswegs „mit Ruhm bekleckert“, so Kümmel.
Auf der Gegenseite lehnte der DFB-Anwalt den Vorwurf der absichtlichen Steuerhinterziehung vehement ab und plädierte auf Freispruch. „Es ist kein fiskalischer Schaden eingetreten“, meinte DFB-Rechtsbeistand Jan Olaf Leisner, „es kommt darauf an, dass es eine Betriebsausgabe war, die steuerlich abzugsfähig ist.“ Zudem argumentierte er, der Verband habe „massiv und jahrelang unter diesem Verfahren gelitten.“
Die Verteidigungsidee des DFB ist klar: Der Entzug der Gemeinnützigkeit infolge des Skandals und die damit verbundene Nachzahlung von 22 Millionen Euro an Steuern sollen rückgängig gemacht werden. Der Verein will vor dem Finanzgericht Kassel auf Rückerstattung klagen.
Doch eine Verurteilung durch das Landgericht könnte die Verhandlungsposition schwächen. Zur Sicherheit hatte der DFB seinen ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger auf Schadenersatz verklagt.
Richterin Eva-Marie Distler ließ in ihren Ausführungen mehrfach den Eindruck aufkommen, dass eine Strafe für den DFB bevorstehen könnte. Keiner der ursprünglich drei Angeklagten ist in dieser finalen Phase des Prozesses noch aktiv beteiligt, da die Verfahren gegen die Ex-DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt gegen Geldbußen eingestellt worden waren. Zwanziger musste dabei 10.000 Euro, Niersbach 25.000 Euro und Schmidt 65.000 Euro zahlen.
Nach Ansicht des Gerichts ist es eindeutig, wofür die 6,7 Millionen Euro, die der DFB fälschlicherweise für eine nie veranstaltete WM-Gala deklarierte, tatsächlich verwendet wurden.
Sie stellten eine Schmiergeldzahlung dar, die von Franz Beckenbauer initiiert wurde, um FIFA-Finanzkommissionsmitglieder um Mohamed bin Hammam zu bestechen. Damit sollte ein Zuschuss der FIFA in Höhe von 170 Millionen Euro gesichert werden, der letztendlich auch gewährt wurde.
Im Jahr 2005 überwies das deutsche Organisationskomitee (OK) die Summe von 6,7 Millionen Euro über die FIFA an Robert Louis-Dreyfus, den ehemaligen Adidas-Chef. Diese Summe war 2002 scheinbar in Vorleistungen von Louis-Dreyfus an bin Hammam nach Katar geflossen. Der DFB hatte dies bei seiner Steuerangabe 2006 als Betriebsausgabe geführt.
Oberstaatsanwalt Kümmel lobte am Montag die Arbeit der Ermittlungsbehörden: „Wir haben dafür gekämpft, dass Sachaufklärung betrieben wird. Die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft mussten zahlreiche Widerstände überwinden“, so der Chefankläger. Häufig sei ihnen vorgehalten worden, sie hätten das Sommermärchen kaputtgemacht. Doch viele der Beteiligten und Zeugen hätten sich schlicht auf Erinnerungslücken zurückgezogen.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Adnan Akyüz) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.