Der Gerichtsprozess zur Ursache für den Tod von Diego Maradona muss neu aufgerollt werden. Eine der beteiligten Richterinnen ist in einen Skandal verwickelt.
Prozess um Tod von MaradonaVerhandlung für ungültig erklärt – Richterin in Skandal verwickelt

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Vor dem Gericht in Buenos Aires gab es am Dienstag (27. Mai 2025) ein riesiges Medieninteresse um den Prozess zur Ursache für den Tod von Fußball-Legende Diego Maradona.
Der aufsehenerregende Gerichtsprozess zur Ursache für den Tod von Fußball-Ikone Diego Maradona muss neu aufgerollt werden. Das Gericht von San Isidro erklärte den Prozess am Donnerstag (29. Mai 2025) nach zweieinhalb Monaten Verhandlung für ungültig und ordnete ein neues Verfahren an.
Hintergrund ist ein Skandal um Richterin Julieta Makintach. Sie war am Dienstag aufgrund von Befangenheitsvorwürfen zurückgetreten. Zuvor hatten mehrere Verteidiger ihre Unparteilichkeit in Zweifel gezogen.
Maradona-Prozess: Richterin gibt trotz Verbot Interview
Makintach, eine von drei Richtern in dem Verfahren, war wegen ihrer angeblichen Beteiligung an einem Dokumentarfilm über den Fall in die Kritik geraten. Argentinische Medien hatten am Wochenende Filmmaterial veröffentlicht, das sie offenbar bei einem Interview im Gerichtssaal zeigt – trotz eines ausdrücklichen Verbots von Kameraaufnahmen.
Der vorsitzende Richter Maximiliano Savarino stellte nach Anhörung der Parteien nun fest, dass das Verhalten der betroffenen Richterin „sowohl den anklagenden als auch den verteidigenden Parteien Schaden zugefügt“ habe. Er erklärte das Verfahren für „ungültig“ und entschied, dass es „vor einem anderen Gericht“, fortgesetzt werden müsse. Einen Termin nannte Savarino nicht. Seit März wurden bereits mehr als 40 Zeugen gehört.
Maradona war mit 60 Jahren nach einer Hirn-Operation offiziellen Angaben zufolge an einem Herzanfall und einem Lungenödem gestorben.
Die insgesamt sieben Angeklagten, darunter Maradonas damaliger Leibarzt Leopoldo Luque, mussten sich vor den Toren der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires wegen fahrlässiger Tötung verantworten.
Als Höchststrafe im Falle eines Schuldspruchs standen jeweils bis zu 25 Jahre Haft im Raum. Alle Beschuldigten wiesen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück. (sid)