Gefälschter Impfpass?Anwalt erklärt: Diese Strafe droht Markus Anfang

Markus Anfang fasst sich bei einem TV-Auftritt ans Ohr.

Markus Anfang, Ex-Trainer von Werder Bremen, hier am 30. Oktober 2021 beim Spiel gegen den FC St. Pauli, droht eine überschaubare Strafe.

Die Staatsanwaltschaft Bremen ermittelt gegen Markus Anfang wegen der Nutzung eines gefälschten Impfpasses. Der zurückgetretene Werder-Coach, der in Köln zu Hause ist, dürfte kaum schwer bestraft werden.

von Alexander Haubrichs (ach)

Es war der Corona-Skandal des vergangenen Wochenendes: Markus Anfang (47) war vom Bremer Gesundheitsamt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden, weil er seinen Impfpass gefälscht haben soll. Auch sein Co-Trainer Florian Junge sei mit einem gefälschten Dokument aufgefallen. Die Staatsanwaltschaft Bremen nahm Ermittlungen auf, der Trainer beteuerte erst seine Unschuld, trat dann aber von seinem Posten zurück.

Anwalt Maik Herfet erklärt, was Markus Anfang droht.

Maik Herfet, Rechtsanwalt aus Mönchengladbach (undatierte Aufnahme), erkärt die Rechtssituation im Fall Anfang.

Anfang hat sich einen Rechtsbeistand genommen und schweigt inzwischen zu den Vorwürfen, der Anwalt wird Akteneinsicht fordern.

Markus Anfang dürfte überschaubares Bußgeld drohen

Doch was droht dem gebürtigen Kölner eigentlich wirklich? Nach EXPRESS-Informationen könnte Markus Anfang wenn überhaupt nur ein überschaubares Bußgeld drohen. „Es geht in seinem Fall um Paragraph 275 und Paragraph 278 des Strafgesetzbuches. Dabei wird das Vorzeigen des falschen Impfausweises als unbefugtes Ausstellen von Gesundheitszeugnissen bzw. das Vorbereiten desselben ausgelegt“, sagt Maik Herfet (33), Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei Herfet & Özpolat.

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Markus Anfang: Keine Strafe für die Party im Maritim

Das falsche Vorzeigen muss aber gegenüber einer Behörde geschehen. Für das Vorzeigen des mutmaßlich gefälschten Dokumentes etwa bei der Party im Maritim am Elften im Elften muss er keine Strafe fürchten. Herfet: „Da gab es einen vergleichbaren Fall vor dem Landgericht Osnabrück, dabei ging es um das Vorzeigen des Dokuments in einer Apotheke, welches mit Freispruch für den Angeklagten endete.“

Die neue Ampel-Regierung hat im neuen Infektionsschutz-Gesetz die Paragraphen eigens für die Impfpässe angepasst. Das kommt aber in der Causa Anfang zu spät, denn das Gesetz trat erst am 24. November in Kraft. „Rückwirkend kann man nicht für ein neu erlassenes Gesetz belangt werden“, sagt Rechtsanwalt Herfet. Inzwischen stehen auf das Erstellen und Verwenden eines gefälschten Impfdokuments eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.

Markus Anfang könnte wegen §279 StGB belangt werden

Die einzige Strafe könnte drohen, weil er dem Gesundheitsamt im Zuge der Nachverfolgung der Kontakte des infizierten Werder-Profis Marco Friedl einen gefälschten Impfpass vorgelegt hat. „Hier könnte sich Anfang gemäß §279 StGB wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar gemacht haben. In diesem Fall könnte eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe drohen.“

Eine drakonische Strafe droht Anfang indes vom DFB, der Kontrollausschuss ermittelt, die Rede ist sogar von einem Funktionsverbot für Anfang. Einen Entzug der Trainerlizenz hält Anwalt Herfet allerdings für unwahrscheinlich: „Das käme einem Berufsverbot gleich, das dürfte juristisch nicht haltbar sein.“