Fans vom LKA überwachtDas Landeskriminalamt Bayern stellt Fußballfans unter Generalverdacht

Bayern-Ultras zünden Pyrotechnik

Ultras des FC Bayern zünden Pyrotechnik beim DFB-Pokalfinale gegen Eintracht Frankfurt am 19. Mai 2018.

Die Fronten zwischen aktiven Fanszenen und der Polizei sind bereits verhärtet – und scheinen sich auch künftig nicht zu lockern. Dazu trägt auch die neue Datenspeicherung in der Kartei ,,EASy Gewalt und Sport‘‘ bei, die auch von Datenschützern kritisiert wird.

München. Die Empörung ist groß. Sowohl bei den aktiven Fanszenen der Bundesrepublik als auch unter Juristen, Politikern und Datenschützern. Es geht um eine Datei des bayerischen Landeskriminalamts zur Überwachung von Fußballfans, die bislang kaum bekannt war.

Fans von Bayern, Nürnberg und 1860 im Fokus

Besagte Datei, die den Namen ,,EASy Gewalt und Sport‘‘ trägt, besteht seit dem 24. Januar 2020 und umfasst laut „Kicker“ mittlerweile die Personalien von 1644 Personen (Stand 15. Juni 2021). Darunter befinden sich hauptsächlich Fans aus den aktiven Fangruppen des FC Bayern München, des 1. FC Nürnberg und vom TSV 1860 München.

Die gewaltige Datensammlung kam auf Anfrage der Grünen-Abgeordneten Katharina Schulze (36) und Max Deisenhofer (34) im bayerischen Landtag ans Licht – Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (64) musste daraufhin Auskunft geben. Zu verwechseln ist die Datei allerdings nicht mit der ähnlich klingenden Datei ,,Gewalttäter Sport‘‘, welche bereits seit 1994 geführt wird.

Alles zum Thema Polizeimeldungen

Die Polizei filmt die Fans vom TSV 1860 München auf der Straße.

Die Münchner Polizei im Einsatz beim Spiel zwischen dem TSV 1860 München und dem FC Bayern II.

Die Fans werfen den Behörden durch die für sie willkürliche Datenspeicherung eine pauschale Kriminalisierung aller Fußballfans vor. Dieser Vorwurf lässt sich auf die Kriterien zurückführen, die eine Aufnahme in die neue ,,EASy Gewalt und Sport‘‘-Kartei offenbar legitimieren: So muss kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen, um eine Person aus dem Fußballumfeld in die Kartei aufzunehmen, es reiche eine ,,sogenannte Individualprognose‘‘.

„Gezielte polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr“

Unter einer Individualprognose lässt sich nahezu alles fassen. Bestehe seitens eines szenekundigen Beamten beispielsweise der Verdacht, ein bestimmter Fußballfan könne in Zukunft Aufkleber an einen Laternenpfahl anbringen, würde dies eine Aufnahme in die ,,EASy Gewalt und Sport‘‘ bereits rechtfertigen, sagt Strafverteidiger und Mitglied der „AG Fananwälte“ Marco Noli. Die Daten der betroffenen Person könnten dann über Jahre hinweg gespeichert werden, selbst wenn ein Verfahren bereits eingestellt worden ist.

So können auch Fans der Kategorie A (friedliche Fans), ohne etwas verbrochen zu haben, von der Polizei umgehend als Fans der Kategorie B (gewaltbereite/-geneigte Fans) eingestuft werden. In der Darstellung des bayerischen Staatsministerium dient die Datei vornehmlich dazu, rechtzeitig ,,gezielte polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr‘‘ einzuleiten. (jm)