Die Verbraucherzentrale hat gegen Preiserhöhungen beim Streamingdienst DAZN geklagt. Die Aussicht auf Erfolg ist hoch. Betroffene können sich kurzfristig noch ins Klageregister eintragen.
Streamingdienst vor NiederlageDAZN-Sammelklage: So könnt ihr noch mitmachen
DAZN steht vor einer deutlichen Gerichts-Niederlage. Die extremen Preiserhöhungen des Sport-Streaminganbieters in den Jahren 2021 und 2022 waren voraussichtlich rechtswidrig. Einen entsprechenden Hinweis hat das Oberlandesgericht (OLG) zu einer Verbandsklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (VZBV) in Hamm bei einer mündlichen Verhandlung gegeben. Ein Urteil will das Gericht am 18. November verkünden.
In den kommenden drei Wochen können sich betroffene DAZN-Kunden noch in ein Klageregister eintragen, um Anspruch auf Rückzahlungen anzumelden. DAZN wollte sich nach der mündlichen Verhandlung nicht äußern.
Worum geht es?
Die Verbraucherschützer beklagen, dass die Preiserhöhungsklauseln in den Verträgen intransparent und damit unwirksam waren. Die Klage richtet sich gegen die DAZN-Mutter mit Sitz in London. Die Richterinnen des OLG schlossen sich in einer vorläufigen Bewertung dieser Sicht an.
Die Begrifflichkeiten in der Klausel seien für Verbraucher nicht zu verstehen. Es sei für die Kunden nicht nachvollziehbar gewesen, in welchem Verhältnis die Formulierungen über veränderte Marktbedingungen zu den dann erfolgten, zum Teil extremen Preiserhöhungen standen, erklärte die Vorsitzende Richterin Adrienne Siemers.
Das OLG München hat bereits in einem Parallelverfahren, das ebenfalls vom VZBV geführt wird, die Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Begründung: Die Klausel ist nach Überzeugung des OLG München zu unbestimmt, und Verbraucher seien deshalb nicht in der Lage, die Berechtigung der Erhöhung zu überprüfen. Der Fall liegt derzeit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe und ist bisher nicht rechtskräftig.
Laut VZBV erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Unter anderem sei im Sommer 2022 der monatliche Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro erhöht worden.
Wie schließe ich mich der Klage an?
Wer von den Preiserhöhungen betroffen ist, kann sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen. Wie genau das funktioniert, erklären die Verbraucherschützer im „Klage-Check“ auf der Seite www.sammelklagen.de/verfahren/dazn.
Hier wird unter anderem abgefragt, seit wann der Vertrag bestand und ob der Preis bei einem laufenden Vertrag erhöht wurde. Wichtig: Der Streaminganbieter muss in den Jahren 2021 und 2022 direkter Vertragspartner gewesen sein. Wer sein Abo über Anbieter wie Apple, Google oder zum Beispiel Sky abgeschlossen hat, zählt nicht zum Kreis der Berechtigten.
Wer berechtigt ist, kann hier beim Bundesamt für Justiz seinen Anspruch hinterlegen.
Warum lohnt sich die Sammelklage?
Sich der Sammelklage anzuschließen, ist kostenfrei. Und: Im Falle eines Klageerfolgs muss der Streamingdienst Klägerinnen und Kläger automatisch entschädigen – ohne dass diese erneut vor Gericht ziehen müssen. Zum Entschädigungsbetrag kämen außerdem noch Zinsen hinzu.
Was ist mit dem Thema Verjährung?
Der 12. Senat des OLG hat sich dazu klar positioniert. Die Gefahr einer Verjährung, wie von DAZN ins Spiel gebracht, bestehe nicht.
Was waren die größten Streitpunkte der mündlichen Verhandlung?
DAZN hat seinen Firmensitz in London. Die Anwälte bestritten vor dem OLG, dass ein deutsches Gericht überhaupt zuständig sei. Auch in diesem Punkt widersprach der 12. Senat, gab jedoch zu, dass der Gesetzgeber hier Fragen offen gelassen habe. Aber: Die Forderungen des Streaminganbieters richten sich an deutsche Abonnenten. Deshalb sei der Gerichtsstand in Deutschland. Und bei der Klage gehe es um den kollektiven Schutz der Verbraucher. Warum sollte das Recht an der EU-Grenze Halt machen, fragte das OLG.
Die Vorsitzende Richterin eröffnete die mündliche Verhandlung mit dem Hinweis, dass das Verbandsklagerecht für alle Beteiligten Neuland sei. „Ein super Fall, total interessant, weil wir als Gericht hier nicht nur ausgetretene juristische Pfade betreten“, sagte die Vorsitzende Richterin Siemers.
Generell äußerte Siemers Verständnis dafür, dass ein Anbieter die Preise erhöht. Aber die Klausel in den Geschäftsbedingungen müsse schon die richtige Form haben. Sie müsse klar, deutlich und angemessen sein.
Welche Probleme gibt es rund um die Sammelklage?
Mit dem für November angekündigten Urteil wird das OLG die Frage beantworten müssen, wie genau DAZN den Anspruch der im Klageregister eingetragenen überprüfen kann. Der Streaminganbieter sprach in der mündlichen Verhandlung von einem Prüfproblem. Nach eigener Aussage gibt es keine Kundennummern. Registriert werde nur mit der E-Mail-Adresse. Ein DAZN-Anwalt sprach von Millionen-Summen, um die es gehe.
Offen ist, ab welchem Zeitraum DAZN möglicherweise nicht nur die zu hohen Abogebühren, also die Differenz der Preiserhöhung, sondern auch die dafür fälligen Zinsen zahlen muss. Gilt das Datum der Preiserhöhung? Oder die eingereichte Klage oder aber der Eintrag ins Klageregister? Zu dieser Frage hat sich das OLG in der mündlichen Verhandlung nicht geäußert. (dpa/red)

