UEFA-Strafe nach Nizza-KrawallenFC-Entscheidung über CAS-Einspruch gefallen

Das Auftakt-Spiel des 1. FC Köln in der Conference League bei OGC Nizza war von massiven Krawallen überschattet worden.

Das Auftakt-Spiel des 1. FC Köln in der Conference League bei OGC Nizza war am 8. September 2022 von massiven Krawallen überschattet worden.

Die UEFA-Strafe nach den Krawallen von Nizza hat den 1. FC Köln und seine Fans hart getroffen. Vom zwischenzeitlich angedachten Gang vor den Sportgerichtshof CAS wird der Verein dennoch absehen.

Die Krawalle vor dem Auftakt-Spiel der Conference League beim OGC Nizza (8. September 2022) beschäftigen den 1. FC Köln auch im Vorfeld des bereits dritten Gruppen-Duells gegen Partizan Belgrad am Donnerstag (6. Oktober, 21 Uhr/RTL).

Nach einer Razzia der Polizei bei zahlreichen Verdächtigen am Mittwochmorgen (5. Oktober) verkündete der FC am Abend seine Entscheidung über den angedachten Einspruch vor dem internationalen Sportgerichtshof CAS gegen die UEFA-Strafe.

1. FC Köln verzichtet auf Gang vor den CAS

Der FC machte in einer Mitteilung deutlich: Eine weitere Verhandlung über den Fan-Ausschluss bei den nächsten beiden internationalen Auswärtsspielen wird es nicht geben! Der Verein habe sich entschieden, „keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des UEFA-Revisionsgerichts einzulegen und auf den Gang vor den Internationalen Sportgerichtshof CAS zu verzichten“. 

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Die Kölner akzeptieren damit nicht nur die Geldstrafe über 100.000 Euro, sondern auch die Fan-Sanktionen der UEFA, die den Verkauf von Gäste-Tickets für die verbleibenden Gruppen-Auswärtsspiele bei Partizan Belgrad (13. Oktober) und dem FC Slovácko (27. Oktober) untersagen.

„Die Entscheidung zum Verzicht auf Rechtsmittel trafen Geschäftsführung und Vorstand des 1. FC Köln nach intensiver und umfassender Prüfung der schriftlichen UEFA-Urteilsbegründung“, hieß es in der Stellungnahme. Die Verantwortlichen holten sich dabei auch externe Expertise ein, schätzen die Erfolgs-Aussichten letztlich als nicht groß genug für den Gang vor den CAS ein.

1. FC Köln nicht einverstanden mit UEFA-Strafe

Einverstanden ist der FC mit dem UEFA-Urteil trotzdem nicht, bezeichnete das Strafmaß in der Mitteilung als „in mehreren relevanten Aspekten praktisch falsch“. Vor allem, weil das Fehlverhalten eines verhältnismäßig kleinen Anteils nun sämtlichen FC-Fans zwei zum Teil schon fest geplante Auswärts-Reisen verwehrt. 

In der großen EXPRESS.de-Umfrage hatte es unter den Leserinnen und Lesern vergangene Woche geteilte Meinungen über das UEFA-Urteil gegeben. Eine knappe Mehrheit von 55 Prozent der Teilnehmenden stimmte für „der FC sollte gegen das Urteil vorgehen“, während 45 Prozent die Strafe als „okay“ erachteten.

Gegen die in Nizza auffälligen Straftäter greift der Klub derweil hart durch, verkündete in der Mitteilung am Abend erste 16 örtliche Stadionverbote, die „per sofort und bis auf Weiteres“ gelten und umgehend zugestellt werden sollen. Die Namen identifizierter Gewalttäter hatte die Polizei dem Verein im Laufe des Tages übermittelt. Der FC will sich beim DFB nun zudem für ein bundesweites Stadionverbot einsetzen. (bc)