Rente unter Palmen: So klappt die Auszahlung im Ausland.
Wichtige Regel für RentnerWer seine Rente im Ausland bezieht, muss eine Sache beachten

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Grenzenlos versorgt: Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und zahlreichen Ländern erleichtern den Rentenbezug im Ausland.
Den Ruhestand unter Palmen statt im vielleicht mal grauen Köln verbringen – ein Traum für viele. Und für über 1,7 Millionen Menschen ist er bereits Realität! So viele Renten überweist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) laut eigenen Angaben derzeit ins Ausland. Dabei geht es nicht nur um deutsche Auswanderer, sondern auch um Menschen aus anderen Ländern, die hier gearbeitet und Rentenpunkte gesammelt haben.
Doch wie kommt ihr an euer Geld, wenn ihr im Ausland lebt? Wer in einem EU-Land oder einem Staat wohnt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, hat es einfach. Ihr stellt euren Rentenantrag unkompliziert bei der Rentenversicherung in eurem Wohnsitzland. Anschließend wird der Antrag automatisch an die deutsche Stelle weitergeleitet. Selbst wenn ihr in beiden Ländern Rentenansprüche erworben habt, ist ein doppelter Antrag nicht nötig.
Lebt ihr aber in einem Land außerhalb der EU und ohne entsprechendes Abkommen, müsst ihr selbst aktiv werden. Den Rentenantrag stellt ihr direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, zum Beispiel online über die Website der DRV. Alternativ könnt ihr euren Anspruch auch bei einem deutschen Konsulat oder der Botschaft geltend machen. Achtung: Weitere Rentenansprüche müsst ihr zusätzlich im jeweiligen Land beantragen.
Jährlicher Lebensnachweis ist absolute Pflicht
Ein ganz wichtiger Punkt, damit das Geld auch weiterhin fließt: Rentnerinnen und Rentner im Ausland sind verpflichtet, einmal pro Jahr einen sogenannten Lebensnachweis zu erbringen. Mit einigen EU-Ländern und zum Beispiel Australien läuft das automatisch über einen digitalen Datenaustausch. Wo das nicht zutrifft, seid ihr selbst in der Pflicht. Ihr bekommt einmal jährlich Post vom Renten-Service mit dem Formular „Lebensbescheinigung“. Dieses müsst ihr ausfüllen und zurückschicken. Sonst wird die Zahlung gestoppt!
Es geht aber auch einfacher: Laut DRV ist ein digitaler Lebensnachweis möglich. Die Post enthält einen QR-Code, mit dem ihr per Postident-Verfahren von zu Hause aus alles erledigen könnt. Wie das geht, erklärt ein Video auf der Internetseite der Rentenversicherung. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
