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Hier ist Vorsicht gebotenWas Sie bei der Paketannahme für die Nachbarn beachten sollten

Ein Zusteller entlädt ein Fahrzeug von DHL in der Innenstadt.

Wenn Sie Pakte für ihre Nachbarn annehmen, gilt es einiges zu beachten. Auf diesem Bild entlädt ein Paketzusteller ein Fahrzeug von DHL in der Innenstadt.

Schnell hat man einmal das Paket des Nachbarn oder der Nachbarin angenommen. Dabei gilt es jedoch einiges zu beachten, damit die freundliche Geste am Ende nicht böse endet.

„Können Sie ein Paket für den Nachbarn annehmen?“ Wer regelmäßig zu Hause ist, hört diese Frage je nach Wohnort zuweilen mehrmals in der Woche.

Zwar ist die sogenannte Zustellung bei einem Ersatzempfänger ohne ausdrückliche Einwilligung des Absenders nicht erlaubt. Viele Versandunternehmen haben jedoch in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die Abgabe an Personen in der Nachbarschaft zulässig ist.

Bei der Paketaufnahme für Nachbarn muss einiges beachtet werden

Der Begriff „Nachbar“ ist dabei juristisch umstritten. In der Regel sollte dieser nicht weit entfernt wohnen, also auf der gleichen Etage, im selben Mietshaus oder maximal im selben Wohnblock.

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Nimmt jemand für eine andere Person eine Sendung an, wird damit laut Gesetz eine Geschäftsführung ohne Auftrag angenommen: „Ich bin dann verpflichtet, das Paket so zu handhaben, wie es das Interesse meines Nachbarn erfordert“, so Rechtsanwalt Harald Rotter vom Deutschen Anwaltverein. „Dabei hafte ich schon für leichte Fahrlässigkeit.“

Niemand sollte die für den Nachbarn angenommene Lieferung einfach vor dessen Wohnungstür abstellen. Denn für Verlust oder Schäden am Inhalt des Pakets kann im Ernstfall der Empfänger verantwortlich gemacht werden, weil er nicht gut genug darauf geachtet hat. „Deshalb: Pakete nur annehmen, wenn man den Nachbarn als verträglichen Menschen kennt.“

Manchmal endet der Freundschaftsdienst auch böse. Das Landeskriminalamt Berlin warnt vor Betrugsfällen im Zusammenhang mit Bestellungen. Kriminelle bestellen unter falschem Namen und geben eine Lieferadresse an, bei der sie nicht wohnen. Dort bringen sie ihren gewählten Namen gut sichtbar an einem Briefkasten an.

Hat jemand aus der Nachbarschaft die Bestellung angenommen, holen die Straftäter – meist junge Männer – die Zustellkarte aus dem präparierten Briefkasten und gehen damit zur Person, die das Paket für sie entgegengenommen hat.

Um mögliches Misstrauen zu zerstreuen, erzählen sie häufig, sie seien gerade neu eingezogen, würden eine Wohnung während des Urlaubs hüten oder seien beauftragt worden, die Lieferung für den Empfänger abzuholen. Das Problem dabei: Wer das Paket annimmt, muss im Zweifel die Rechnung zahlen. Mögliche zivilrechtliche Ansprüche stellt der Warenversender an den letzten namentlich bekannten und nachvollziehbaren Empfänger des Pakets.

Falls Unbekannte ein Paket abholen, sollte man sich darum zur Sicherheit immer einen Personalausweis zeigen lassen und die wichtigsten Daten wie Name, Adresse, Datum und Aussehen des Abholers notieren, um später die Weitergabe beweisen zu können. Wer einen Betrug vermutet, verweigert besser die Herausgabe und verständigt die Polizei.

Zustellungsprobleme: Diese Versandunternehmen nehmen die Pakete wieder mit

Und was, wenn angenommene Pakete gar nicht abgeholt werden? Vielleicht weil die Zustellkarte verloren gegangen ist oder jemand die Bestellung doch nicht haben möchte und einfach ignoriert? „Dann muss ich meine Nachbarin in Verzug setzen“, so Rotter.

Das heißt: Freundlich darauf hinweisen, dass ein Paket auf sie wartet, und eine angemessene Frist setzen, bis wann sie ihre Lieferung abholen kann. Nach Ablauf dieser Frist haftet der Paketempfänger nur noch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, falls dem Paket während seiner Obhut etwas zustößt.

Pakete, die vom Versandunternehmen Hermes ausgeliefert wurden, nehmen die Zusteller problemlos wieder mit. Alternativ verschickt der Kundenservice auf Anfrage einen Versandgutschein. DHL verweist darauf, dass mit der erfolgten Nachbarschaftszustellung und der entsprechenden Information an den Paketempfänger der Beförderungsvertrag mit dem jeweiligen Absender erfüllt sei.

Verwaiste Bestellungen des Onlinehändlers Zalando dürfen laut Kundenservice geöffnet werden. Mithilfe des Retourenscheins können sie dann zurückgeschickt werden. Das verstößt jedoch streng genommen gegen das im Grundgesetz verankerten Postgeheimnis.

Amazon empfiehlt, den Kundenservice zu kontaktieren: „Der stellt dann entweder ein kostenloses Rücksendeetikett zur Verfügung oder veranlasst eine Abholung der Sendung.“ Als letzte Möglichkeit bleibt, ein nicht abgeholtes Paket auf eigene Kosten an den Absender zurückzuschicken.

Der muss es allerdings nicht annehmen, vor allem, wenn es sich um eine Bestellung handelt und die Rückgabefrist bereits abgelaufen ist. Viel Ärger für einen kleinen Gefallen in der Nachbarschaft. Was hilft, um dem zu entgehen: Einfach auch mal nein sagen. (dpa,eg)