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Langsames InternetBundesnetzagentur deckt leere Versprechen der Netz-Anbieter auf – wie man sich wehren kann

Neongrünes, leuchtendes WLAN-Symbol. Ein veröffentlichter Bericht der Bundesnetzagentur vom 15. März 2023 belegt die Vermutung, dass deutsche Internetverbindungen langsam und schwach sind. (Archivbild vom 01.03.2016)

Deutsche Internetverbindungen sind oft langsam und schwach. Ein veröffentlichter Bericht der Bundesnetzagentur vom 15. März 2023 belegt diese Vermutung. (Archivbild vom 01.03.2016)

Versprochene Datenübertragungsgeschwindigkeiten werden oft nicht vom Internet-Provider bereitgestellt. Ein neuer Bericht zeigt, bei wie wenigen Nutzerinnen und Nutzern die vollständig gebuchte Internetgeschwindigkeit ankommt.

Langsames Internet ist vielen Menschen in Deutschland nicht fremd. Der Jahresbericht der Bundesnetzagentur vom heutigen Mittwoch (15. März 2023) zeigt eine große Lücke zwischen der zugesicherten und der tatsächlichen Internetgeschwindigkeit. Die Leistungen aus den Verträgen der Internet-Provider mit Kundinnen und Kunden in Deutschland können demnach oft nicht eingehalten werden. 

Beim Festnetz-Internet erreichten nur 42,3 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer die vertraglich vereinbarte maximale Datenübertragungsrate. Bei 15,6 Prozent bot die Festnetz-Leitung nicht einmal die Hälfte der zugesagten Geschwindigkeit.

Schnelles Internet? Nur wenige bekommen versprochene Leistung

Trotz der oft zu niedrigen Werte waren die meisten Kundinnen und Kunden (78,2 Prozent) mit der Leistung ihres Breitbandanschlusses zufrieden und verteilten Schulnoten zwischen eins bis drei. Weniger als elf Prozent bewerteten ihren Anschluss mit den Noten fünf oder sechs.

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Im Mobilfunk sahen die Zahlen aus den Messungen im vergangenen Jahr noch schlechter aus als im Festnetz. Über alle Bandbreiteklassen und Anbieter hinweg erhielten im Download nur 23,2 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Und nur bei drei Prozent wurde diese voll erreicht oder überschritten.

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, die Ergebnisse seien nach wie vor nicht zufriedenstellend. „Betroffene Verbraucher können eine Minderleistung im Festnetz mit unserer Breitbandmessung nachweisen, um ihre Rechte gegenüber ihrem Anbieter geltend zu machen.“

Die Ergebnisse der Breitbandmessung hängen davon ab, welchen Tarif die Nutzerin oder der Nutzer mit dem Anbieter vereinbart hat. Daher lassen sich aus der Breitbandmessung keine Aussagen zur Versorgungssituation oder Verfügbarkeit von breitbandigen Internetzugangsdiensten ableiten. Es wird lediglich geprüft, ob die Anbieter ihren Kundinnen und Kunden die vertraglich zugesicherte Bandbreite liefern. (dpa)