Ewiges Warten auf den Ladebalken, obwohl ihr für Highspeed bezahlt? Damit ist jetzt Schluss! Eine neue Regelung gibt euch endlich die Macht, euch zu wehren.
Schluss mit Handy-ÄrgerSo kommen Sie jetzt aus Ihrem Vertrag bei schlechtem Empfang

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Einer von Zehntausenden Mobilfunk-Antennenstandorten in Deutschland. (Archivbild)
Wenn der Handy-Empfang dauerhaft mies ist, können Kunden in Deutschland künftig mit Tests eine vorzeitige Vertragsauflösung erreichen oder eine Preisminderung fordern. Die Bundesnetzagentur hat am Mittwoch eine dazu passende Verfügung veröffentlicht, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Es geht um das sogenannte Minderungsrecht, das im Grunde schon seit Dezember 2021 existiert. Bislang mangelte es aber an der zugehörigen Verordnung und rechtssicheren Tests, um diesen Anspruch geltend zu machen. Das wird nun anders. Ab Montag können Nutzer per App Messungen starten, um die Defizite zu belegen.
In den Produktinformationen zu Mobilfunk-Tarifen ist eine geschätzte maximale Datenrate angegeben. Der Rechtsanspruch wird wirksam, wenn „erhebliche, kontinuierliche und regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ zwischen der realen Performance und der versprochenen Leistung bestehen. Die Bundesnetzagentur legt jetzt den Messkatalog dafür fest.

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Wo ist es denn, das gute Netz? (Archivbild)
Nach langer Wartezeit: Jetzt wird's ernst!
Für Verbraucherschützer kommt dieser Schritt viel zu spät, sie kritisieren die lange Wartezeit. Ein Entwurf der Behörde aus dem Jahr 2024 sah bereits eine Schwelle von 10 Prozent für ländliche Gegenden vor: Wer im Dorf wiederholt weniger als ein Zehntel der zugesagten Maximalleistung erhält, hat einen Anspruch auf Minderung.
Die genaue Höhe der Preissenkung ist Verhandlungssache mit dem Provider und muss notfalls vor Gericht geklärt werden. Laut dem Vorschlag von 2024 liegt die Schwelle in Zonen mit mittlerer Bevölkerungsdichte bei 15 Prozent, in Städten bei 25 Prozent. Nötig sind 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen mit der Breitbandmessung-App. Wird die Schwelle an drei Tagen mindestens einmal erreicht, greift der Anspruch. Die finalen Vorgaben werden nun publiziert.
Verbraucherschützer: „Gut, aber nicht gut genug!“
Verbraucherschützer finden das Minderungsrecht zwar gut, halten die 2024 vorgeschlagenen Hürden aber für zu niedrig. „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat“, sagt Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. „Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“
Im Festnetz gibt es ein solches Recht schon länger, seit 2022 können hier Messungen gemacht werden. Die Erfahrung zeige aber, dass die Anbieter meist am längeren Hebel sitzen, erklärt Verbraucherschützer Flosbach. „Minderungsansprüche werden kleingerechnet und es gibt für die Betroffenen keine wirklichen Alternativen.“
Im Mobilfunkbereich sei die Situation jedoch eine andere. „Nach einer aufwendigen Messung können Betroffene nun endlich mindern oder nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kündigen“, so Flosbach. „Gerade im Mobilfunkbereich gibt es Netzalternativen, die je nach Standort eine bessere Leistung versprechen.“
Flosbach sieht besonders das Sonderkündigungsrecht als große Hilfe für Verbraucher. „Wenn ich einen Handyvertrag unterschreibe und dann feststelle, dass der Provider bei mir daheim auf dem Land nur sehr schlechtes Netz bietet, dann kann ich dank Minderungsrecht schnell wechseln zu einem anderen Handynetz-Anbieter.“
Handy-Bosse schimpfen: „Bürokratisches Ungetüm“
Bei den Telekommunikations-Unternehmen sorgt das Thema für miese Stimmung. Der politisch gewollte Minderungsanspruch sei „kaum praxistauglich“, kritisiert Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbands VATM. Das Verfahren zur Messung sei zu kompliziert und schrecke eher ab.
Ufer bemängelt, dass die vielen verschiedenen Mess-Situationen nie korrekt dokumentiert werden könnten, zumal äußere Einflüsse die Resultate verfälschen können. Die Branche habe massive Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“
Eine Sprecherin der Deutschen Telekom berichtet, dass ihre Firma aktuell nur wenige Messprotokolle zum bereits existierenden Festnetz-Anspruch erhält. Jeder Fall werde aber sorgfältig geprüft. (red)
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