Endlich Klarheit im Supermarkt! Der Begriff „Marmelade“ darf bald wieder für alle Fruchtaufstriche genutzt werden.
Revolution im MarmeladenglasNeue EU-Regel beendet das jahrelange Begriffs-Chaos

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Marmelade für alle: Ab Sommer 2026 dürfen alle Fruchtaufstriche, egal ob aus Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen, offiziell als Marmelade bezeichnet werden.
Vielleicht ist es dir schon aufgefallen: Wer im Laden nach Marmelade greift, packt oft ein Glas mit der Aufschrift „Fruchtaufstrich“ oder „Konfitüre“ in den Korb. Dieses Wort-Chaos hat aber bald ein Ende.
Ab Sommer 2026 ist es offiziell: „Marmelade“ darf dann wieder auf dem Etikett stehen, auch wenn Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen drin sind. Der Name ist dann nicht länger nur für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten reserviert, teilt das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) mit. Grund dafür ist eine geänderte „Frühstücksrichtlinie“ der EU.
Brexit brachte die Wende für die Marmelade
Bislang galt: Nur Aufstriche aus Zitrusfrüchten durften im Geschäft als „Marmelade“ über die Theke gehen – ein jahrzehntelanges Sprach-Wirrwarr, das im Alltag kaum jemand beachtet hat. Oder mal ehrlich, wer von euch hat sich zum Frühstück schon ein „Konfitürenbrot“ gemacht?
Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, gab der Brexit den entscheidenden Anstoß für die Wende. Die britische Regierung hatte sich schon vor fünf Jahren von der alten EU-Vorschrift verabschiedet und den Namen „Marmelade“ für alle Fruchtaufstriche wieder eingeführt. Die EU ist dem nun gefolgt.
Das ist neu in der Konfitüren-Verordnung
„Am Frühstückstisch der Verbrauchenden ändert das wohl wenig“, sagt Gabriele Kaufmann vom BZfE. Der juristisch korrekte Sprachgebrauch wird aber alltagsnäher. Es gibt aber noch weitere Neuerungen: Der Mindestfruchtgehalt klettert von 350 auf 450 Gramm je Kilo. Bei der Kennzeichnung „Extra“ steigt er sogar von 450 auf 500 Gramm pro Kilo.
Zudem müssen bei Mischungen künftig die Herkunftsländer der Früchte in absteigender Reihenfolge angegeben werden. Spätestens ab dem 14. Juni 2026 müssen alle neu produzierten Aufstriche nach der neuen Regelung gekennzeichnet sein. Bis dahin hergestellte Bestände dürfen aber weiter abverkauft werden. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

