Kurioser GrundLebenslanges Hausverbot: Wütender Kaufland-Kunde stellt Supermarkt zur Rede

Das Kaufland Logo in einer Filiale.

Auf Facebook machte ein Kaufland-Kunde seinem Ärger Luft: Ihm wurde Hausverbot erteilt, weil er barfuß einkaufen ging (Symbolbild von September 2020).

Weil er barfuß in einer Kaufland-Filiale einkaufen war, verhängten Mitarbeitende ein lebenslanges Hausverbot für einen Kunden. Anschließend stellte der Mann den Supermarkt-Riesen im Netz zur Rede.

von Eva Gneisinger (eg)

„Ich habe heute Hausverbot auf Lebenszeit bekommen“, beginnt der wütende Kaufland-Kunde seinen Beitrag auf Facebook. Er wollte lediglich ein Sixpack Mineralwasser kaufen, als er die gesamte Aufmerksamkeit der Mitarbeitenden auf sich zog. Doch was war geschehen?

Der Mann war barfuß in einer Filiale in Hannover unterwegs, um dort einzukaufen. Das fehlende Schuhwerk des Kunden sei bei dem Supermarktpersonal jedoch nicht gut angekommen, wie er erklärt.

Barfuß einkaufen: Kaufland-Kunde bekommt Hausverbot verhängt

Die Mitarbeitenden beriefen sich auf die Hausordnung, die das Einkaufen ohne Schuhwerk in den Filialen ausdrücklich untersage. Auf Nachfrage, einen Blick in die Hausordnung werfen zu dürfen, sei der Kunde mit den Worten „Das können Sie schön selber googeln“ abgefertigt worden.

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Laut des Beitrags eskalierte der Streit so sehr, dass schließlich auch „der Schichtleiter, zwei Empfangsdamen und drei Security-Kräfte“ involviert waren.

Hier siehst du den Facebook-Beitrag des Kunden:

Der Facebook-Beitrag des Kunden regte zu hitzigen Diskussionen an. So stellten sich viele Userinnen und User auf die Seite der Supermarkt-Filiale und zeigten Verständnis für die Entscheidung: „Es gelten nun mal Hygienestandards in Lebensmittelgeschäften und im Rahmen des Hausrechts ist ein Rauswurf möglich.“

Der aufgebrachte Kunde hält dagegen und entgegnet, dass eine Schuhpflicht vermerkt werden muss. Er schießt zurück: „Erklären Sie mir bitte, was an barfuß unhygienisch ist? Dann diskutieren wir über Schuhe und wie oft diese im Gegensatz zu Füßen gewaschen werden.“

Inzwischen scheinen sich die Wogen geglättet zu haben: Der Filialleiter habe sich bei ihm entschuldigt und das ausgesprochene Hausverbot zurückgenommen. Er darf weiterhin gerne in der Filiale einkaufen  – mit Schuhen.

Die Rechtslage ist eindeutig: In Deutschland ist es nicht ausdrücklich verboten, barfuß einkaufen zu gehen. Jedoch wird es häufig nicht gern gesehen und wird auch nicht geduldet. Betreiberinnen und Betreiber haben dann das Recht, den Zutritt zu verweigern und Kundinnen und Kunden aufzufordern, den Laden zu verlassen.