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HomeofficeAber was ist mit meinem Bahn-Abo, Versicherungen und Steuern?

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Homeoffice mit kleinen Kindern (die selbst ja im Homeschooling sind) kann die Nerven ganz schön strapazieren. Und auch für den Geldbeutel tut sich was. Hier sollte man Einiges beachten.

Köln – Raus aus der Virenschleuder Büro, raus aus Bus und Bahn. Arbeitet gefälligst von Zuhause! Die Ministerpräsidentenrunde hat die schwammige Formulierung beschlossen, „überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice zu ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.“

  • Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt tun müssen
  • Die brennendsten Steuerfragen rund ums Homeoffice
  • Was ist mit Telefon- und Fahrkostenerstattungen?

Aber: Bahntickets werden zum Beispiel wohl nicht mehr wie zuletzt im Rahmen der Corona-Sonderkulanz erstattet, hat EXPRESS herausgefunden. Was kommt da finanziell auf uns zu?

Homeoffice bedeutet auch einige Veränderungen in Sachen Versicherungen, Steuern, etc. Was heißt das eigentlich genau in der Praxis? EXPRESS klärt die wichtigsten Fragen mit Steuer- und Arbeitsrechtlern.

Alles zum Thema Corona

Habe ich ein Recht auf Homeoffice? Ein Rechtsanspruch, wie es ihn seit Juli 2015 zum Beispiel in den Niederlanden gibt, existiert in Deutschland nicht – und den wird es so schnell auch nicht geben. Der derzeitige Gesetzentwurf sieht nur eine „Erörterungspflicht“ vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollen die Möglichkeiten besprechen – und im Idealfall eine entsprechende Vereinbarung erzielen.

Wer bezahlt mir meinen Homeoffice-Arbeitsplatz? „Die Arbeitsmittel hat grundsätzlich der Arbeitgeber zu stellen“, sagt die Kölner Arbeitsrechts-Anwältin Ellen Stötzer. Sie weiß aber auch, dass es da in der Praxis oft Grauzonen gibt. „Ich würde auf verbindliche Vereinbarungen, auch auf Aufwandspauschalen pochen, was z. B. Stromverbrauch oder Telefon betrifft, wenn es nicht von der Firma gestellt wird.“

Wer haftet, wenn beim Arbeiten im Homeoffice etwas passiert? Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Homeoffice. Aber aufgepasst: Der Schutz greift nur, wenn der Unfall bei einer Tätigkeit passiert, die direkt zu den beruflichen Aufgaben zählt. Der Büroarbeiter ist obendrein auf dem Weg zum Office, zur Kaffeemaschine oder zur Kantine arbeitsunfallversichert. Das gilt für den Heimarbeiter leider nicht. Beispiel: Das Sozialgericht München wies die Klage eines Arbeitnehmers ab (Az: S 40 U 227/18). Er war auf dem Rückweg vom heimischen WC gestürzt und wollte den Sturz als Arbeitsunfall geltend machen, weil die Behandlung der Berufsgenossenschaft in aller Regel besser als die allgemeine Unfallversorgung ist.

Kann ich den Arbeitsplatz auch ohne abgeschlossenes Büro von der Steuer absetzen? „Ja, und das ist neu in Corona-Zeiten“, sagt Susanne Christ, Fachanwältin für Steuerrecht aus Köln: „Egal, ob Sie im Wohnzimmer oder im Badezimmer arbeiten, gibt es eine Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag – für maximal 120 Tage, also maximal 600 Euro jährlich. Die Sonderregelung gilt für 2020 und 2021. Die können Sie aber nur geltend machen, wenn Sie die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro, die auch ohne Nachweis anerkannt wird, überschreiten. Etwa durch Fahrtkosten oder Bildungsurlaube. Die maximale Steuerersparnis der Homeoffice-Pauschale von ca. 300 Euro, und das im Spitzensteuersatz, ist deshalb meiner Meinung nach ein Witz.“

Kann ich zusätzlich das Arbeitszimmer absetzen, wenn ich es extra fürs Homeoffice neu eingerichtet habe? Christ: „Beides gleichzeitig geht nicht. In der Regel stehen Sie sich aber besser, wenn Sie das Arbeitszimmer angeben. Darin enthalten sind Strom, Wasser, anteilige Miete ...“

Was ist mit Neuanschaffungen? Alle selbst gezahlten Kosten, ob Bildschirm oder Büromöbel, sollte man angeben, wenn sie überwiegend für die dienstliche Tätigkeit genutzt werden, empfiehlt die Steuerexpertin. Überschreiten Sie den Wert von 800 Euro, müssen sie über mehrere Nutzungsjahre abgeschrieben werden. Tipp: „Sammeln Sie Quittungen, auch von Papier und Stiften – Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.“

Was tun, wenn ich das Arbeitszimmer nur temporär für die Coronazeit einrichte? Auch Kosten für temporär eingerichtete Arbeitszimmer sind absetzbar. „Und ich denke, dass die Finanzämter beim Nachweis jetzt großzügig sein werden“, so die Fachanwältin. Tipp: Ein Foto machen, schadet nie, wenn man vorhabe, das Zimmer nachher wieder umzufunktionieren.

Wie sieht es mit den Telefonkosten aus, wenn ich kein Diensthandy bekomme? Eigentlich gehen 20 Prozent des Telefonrechnungsbetrags immer durch – höchstens aber 20 Euro im Monat. Sind die tatsächlichen Kosten höher, müssen sie nachgewiesen werden. In diesem Fall empfiehlt sie eine Art „Fahrtenbuch“ fürs Telefon.

Und die Fahrtkosten? „Da werden einige eine böse Überraschung erleben“, befürchtet die Steuerexpertin. Denn wer in Coronazeiten aus Sicherheitsgründen auf seine Arbeitsfahrt mit dem ÖPNV verzichtet, im Homeoffice arbeitet oder mit dem Auto zur Arbeit fährt, kann in vielen Fällen sein Aboticket nicht mehr geltend machen, sondern nur noch die Pendlerpauschale von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer und Arbeitstag. Durch das Homeoffice könne man sich natürlich auch nur noch weniger Fahrten anrechnen lassen. Das werde problematisch, wenn die Pendlerpauschale auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sei. Christ: „Verringern sich die üblicherweise anfallenden Entfernungspauschalen durch Homeoffice, kann dies dazu führen, dass es nach Ablauf des Jahres für 2020 zu Steuernachforderungen kommt.“

Kann ich mein Bahn-Abo in „Corona-Ferien“ schicken? Ist eine anteilige Erstattung drin? Die DB habe in den letzten Monaten „im Rahmen der Corona-Sonderkulanz die Stornierung und flexible Nutzung von rund fünf Millionen Fahrten ermöglicht“, sagt eine Bahnsprecherin. Jetzt wohl nicht mehr. Sie empfiehlt für alle, die momentan nur an einzelnen Tagen im Monat ins Büro fahren, das 20-Fahrten-Ticket. „Es gibt für Pendler keine Angebotsminderungen wie im Frühjahr“, sagt auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg auf EXPRESS-Anfrage.

Was tun bei doppelter Haushaltsführung? Die Kosten können in der Regel weiter geltend gemacht werden, z. B. Miete für den zweiten Wohnsitz. Abschläge drohen bei Familienheimfahrten: Absetzbar sind nur tatsächlich stattgefundene Fahrten – bei Homeoffice also weniger.

Homeoffice: Und wenn es wirklich gar nicht geht?

Arbeitsminister Heil fordert alle zum Homeoffice auf. Leichter gesagt als getan. Doch vielleicht sollten Behörden sich erst mal an die eigene Nase fassen: „Die meisten der fünf Millionen Beschäftigten der öffentlichen Hand könnten von ihrer Tätigkeit her auch zu Hause arbeiten, den wenigsten wird es bislang ermöglicht“, so Bitkom-Präsident Achim Berg. In jeder zweiten Kommune sei Homeoffice kein Thema.

Und was, wenn es wirklich nicht geht, etwa bei Fließbandarbeit? Da greifen dann besondere Maßnahmen zum Schutz, z. B. bei Ford in Köln (16.500 Mitarbeiter, davon ca. die Hälfte in der Produktion): Dort wird z.B. bei jedem Mitarbeiter morgens Fieber gemessen, eine Maskenpflicht besteht auf dem gesamten Gelände. Wenn der Abstand von zwei Metern nicht gewährleistet ist, müssen zusätzlich zu Masken Plastikvisiere (im Werk produziert) getragen werden und einzelne Bereiche werden mit Plexiglas getrennt.