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Kurioses UrteilBlitzer-Apps verboten? Gericht lässt mit Entscheidung aufhorchen

Das Symbolfoto von 2019 zeigt einen Handybildschirm mit der weiß-grünen App „Blitzer.de“.

Zu der Nutzung von Blitzer-Apps, wie auf dem Symbolfoto abgebildet, bezog ein Gericht Stellung. 

Blitzer-Apps könnten praktisch sein, wären sie erlaubt. Dass ihre Nutzung während des Autofahrens auch Beifahrerin oder Beifahrer verboten ist, entschied nun ein Gericht.

Die Nutzung einer Blitzer-App beim Autofahren ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe auch dann verboten, wenn Beifahrerin oder Beifahrer die App auf dem Handy laufen hat. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem am Donnerstag (16. Februar 2023) veröffentlichten Urteil und wies damit die Klage eines 64-jährigen Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis ab.

Der Mann war Ende Januar 2022 von der Polizei angehalten worden, als er deutlich zu schnell durch Heidelberg fuhr, wie das Gericht mitteilte. Als die Beamtinnen und Beamten ihn kontrollierten, habe er das Handy seiner Beifahrerin bewusst zur Seite geschoben. Die Polizistinnen und Polizisten entdeckten die App dennoch, das Amtsgericht Heidelberg verhängte deswegen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer, die der Mann aber nicht zahlen wollte.

Das Oberlandesgericht entschied nun jedoch, die Strafe sei rechtens. Die Straßenverkehrsordnung verbiete nicht nur einer Fahrerin oder einem Fahrer die Nutzung einer App mit Blitzer-Warnungen. Verboten sei auch, so eine App auf dem Handy einer anderen Fahrzeuginsassin oder eines anderen Fahrzeuginsassen aktiv laufen zu lassen. (dpa/hl)