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Finanzamt erfährt davonWann die Bank Ihr Schließfach nach dem Tod melden muss

Ein Sparkassenmitarbeiter blickt in ein Bankschließfach

Copyright: Daniel Reinhardt/dpa

Was befindet sich eigentlich im Bankschließfach? Außer dem Inhaber selbst können das nur Personen wissen, denen dieser die Informationen anvertraut hat.

Ein Safe bei der Bank – doch was passiert mit dem Inhalt, wenn man stirbt?

Bank-Schließfach: Dieses Geheimnis wird erst nach dem Tod gelüftet – was Erben jetzt wissen müssen Viele fragen sich: Muss ich der Bank sagen, was ich in meinem Schließfach aufbewahre? Die Antwort ist ein klares Nein. Was Sie in Ihrem Tresor bei einem Kreditinstitut lagern, bleibt Ihre ganz persönliche Angelegenheit. Darauf macht das Verbraucherportal Finanztip aufmerksam. Doch gerade bei der Frage, ob so ein Fach gemeldet werden muss, halten sich hartnäckig Gerüchte.

Tatsache ist aber, wie die dpa meldet: Banken und Sparkassen sind dazu verpflichtet, ein Schließfach mitsamt dem Namen des Inhabers oder der Inhaberin an das Finanzamt zu übermitteln. Der entscheidende Punkt dabei: Diese Meldung erfolgt ausschließlich nach dem Ableben der betreffenden Person.

So gelangen Hinterbliebene an den Inhalt des Tresors

Wenn ein Familienmitglied verstirbt, stehen die Hinterbliebenen oft vor der Frage, wie sie an den Inhalt des Safes kommen. Verfügen sie über eine Vollmacht, ist der Zugang grundsätzlich gesichert. Sie müssen sich jedoch als rechtmäßige Erben ausweisen.

Für diese Legitimation ist entweder ein Erbschein, ein eröffnetes, vom Notar beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag nötig. Ganz wichtig: Zusätzlich muss immer ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Ein cleverer Spartipp: Da in vielen Fällen ein notarielles Testament genügt, können sich die Erben die oft hohen Gebühren für einen Erbschein sparen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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