Dreister BetrugÜber 200 Millionen Fake-Bewertungen bei Amazon

Das Foto zeigt Bewertungen mit 5 Sternen für ein Online-Produkt.

Amazon geht gegen Fake-Beurteilungen vor. Der Konzern gebe mittlerweile weltweit 700 Millionen Dollar (595 Millionen Euro) im Jahr für Mitarbeiter und Software aus, heißt es.

Amazon geht gegen falsche Bewertungen im Netz vor. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen weltweit mehr als 200 Millionen gefälschter Produktrezensionen auf seinen Webseiten gelöscht.

München. Sie sind ärgerlich und sorgen für Frust: Falsche Bewertungen im Netz. Der US-Konzern Amazon will nun verstärkt gegen Agenturen vorgehen, die falsche oder erfundene Bewertungen verkaufen. Notfalls auch gerichtlich.

Der Konzern hat seit 2018 allein in Deutschland 30 Prozesse gegen derartige Unternehmen angestrengt, wie Amazon am Samstag (24. Juli) in München mitteilte. Darüber berichtete zuerst das Nachrichtenmagazin „Spiegel“.

Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen allein im vergangenen Jahr weltweit mehr als 200 Millionen gefälschter Produktrezensionen auf seinen Webseiten gelöscht.

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Amazon und Co. gehen gerichtlich gegen falsche Bewertungen vor

Nicht nur Amazon, sondern auch andere Unternehmen gehen gerichtlich gegen die Verkäufer falscher Bewertungen vor. Ein Problem ist dies beispielsweise auch für Reiseportale, wenn sich dort erfundene Hotelbewertungen finden. Zivilklagen gegen die Bewertungsverkäufer sind jedoch mitunter schwierig, weil diese oft aus dem Ausland heraus operieren. Laut Amazon wurden 2020 erheblich mehr falsche Bewertungen gelöscht als noch vor wenigen Jahren.

Das Wachstum bei der Zahl der falschen Produktbewertungen sei immens, zitierte der „Spiegel“ aus dem Konzern. Grund seien auch die „kontinuierlichen Verbesserungen bei der Erkennung“. Der Konzern gebe mittlerweile weltweit 700 Millionen Dollar (595 Millionen Euro) im Jahr für Mitarbeiter und Software aus, um Fake-Beurteilungen zu entdecken. In Deutschland gestalte sich deren juristische Verfolgung mitunter schwierig, weil das Anbieten gefälschter Produktbewertungen hier nicht grundsätzlich strafbar sei, hieß es im „Spiegel“ weiter. (AFP, dpa)