Wucher-PreiseÄrger mit dem Schlüsseldienst – Gericht fällt wichtiges Urteil

schlüsselnotdienst

Unseriöse Schlüsseldienste (hier ein Symbolfoto von 2014) nutzen die Lage von ausgesperrten Menschen immer wieder aus. Der BGH hat dazu ein wichtiges Urteil gefällt.

Karlsruhe – Tür zu, Schlüssel drinnen? Wer sich versehentlich selbst aussperrt, muss einen Schlüsseldienst rufen. Oft wird dafür viel Geld fällig. Doch nach einem Urteil des BGH dürfte Abzocke schwieriger werden.

  • Schlüsselnotdienst für mehrere hundert Euro
  • Bundesgerichtshofes (BGH) fällt wichtiges Urteil
  • Was ist Wucher? 

Unseriöse Schlüsseldienste nutzen die Lage von ausgesperrten Menschen immer wieder aus. Für eine einfache Türöffnung verlangen sie nach Angaben der Verbraucherzentralen mitunter mehrere hundert Euro. Oft setzen Monteure die Betroffenen vor Ort noch unter Druck. Das Problem: Betroffene konnten sich dagegen strafrechtlich kaum wirksam wehren.

Wenn nur noch der Schlüsselnotdienst helfen kann

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) könnte das aber nun ändern. Denn bisher war es juristisch umstritten, wann man von einer Zwangslage eines Verbrauchers ausgehen kann.

Laut BGH reicht dafür das einfache Ausgesperrtsein aus. Weitere Gründe, wie ein eingeschalteter Herd oder ein kleines Kind in der Wohnung, müssen nicht hinzutreten.

Schlüsselnotdienste dürfen Notsituation nicht ausnutzen 

Damit ist auch klar: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Ausgesperrten für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher.

Wer in einer Notsituation den überhöhten Preisforderungen von Schlossnotdiensten ausgesetzt ist, sollte nicht zahlen, rät die Verbraucherzentrale. Stattdessen sollten die Polizei gerufen und Strafanzeige erstattet werden.

Nun kommen Kriminelle hoffentlich nicht mehr so leicht davon... (dpa-tmn)