Verbotene SouvenirsFinger weg von diesen Urlaubs-Mitbringseln – Geldbuße und Haftstrafen möglich

Muscheln als Souvenir in Griechenland.

Muscheln als Souvenir? Nicht immer eine gute Idee.

Muscheln, Schmuck aus Federn und Co.: Viele Urlaubsländer locken mit exotischen Andenken. Doch nicht immer ist die Mitnahme erlaubt. Wir verraten, auf welche verbotenen Souvenirs du unbedingt verzichten solltest.

von Nicola Pohl (npo)

Handgroße Muscheln, bunte Steine, Deko aus Federn, weißer Sand vom Traumstrand: viele Urlaubsländer bieten jede Menge exotische Souvenirs an, die häufig sogar an jeder Straßenecke verkauft werden. Doch auch am Strand oder in der Natur sammeln viele Reisende gerne ein Andenken, um es später mit nach Hause zu nehmen.

Doch Vorsicht: Nur weil es bestimmte Souvenirs in Hülle und Fülle zu geben scheint, heißt das nicht automatisch, dass diese auch aus dem Urlaubsland ausgeführt und nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Verbotene Souvenirs: Was ist erlaubt und was nicht?

Das betrifft insbesondere Produkte aus bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Wir erklären, welche Gegenstände nicht aus dem Urlaub mitgenommen werden dürfen und in welchen der genannten Länder welche Verbote gelten.

Zu den verbotenen Souvenirs zählen vor allem Gegenstände, die unter den Artenschutz fallen. Dies betrifft beispielsweise Souvenirs aus Elfenbein, Korallen, Muscheln, Fossilien und Produkte aus exotischen Tieren wie Schildkröten. Auch Antiquitäten und Kulturgüter dürfen oft nicht ausgeführt werden. Es ist ratsam, sich vor der Reise bei den zuständigen Behörden über die genauen Bestimmungen zu informieren. Denn wer gegen die Gesetze verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.

Wir haben uns die Infos vom Deutschen Zoll genauer angesehen und stellen im Folgenden die Regeln einiger beliebter Urlaubsländer vor.

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1. Verbotene Souvenirs aus der Dominikanischen Republik

In der Dominikanischen Republik ist es verboten, Korallen, Muscheln und andere Gegenstände aus dem Meer auszuführen. Auch Produkte aus Schildkröten gehören zu den verbotenen Souvenirs. Zuwiderhandlungen können mit hohen Geldstrafen in Höhe von mehreren Tausend US-Dollar oder sogar Haftstrafen geahndet werden.

2. Verbotene Souvenirs aus Kroatien

In Kroatien ist es untersagt, lebende oder tote (ausgestopfte) Tiere, Pflanzen oder Teile davon, die unter Naturschutz stehen, zu exportieren. Dazu gehören auch alle Meeresprodukte wie Schwämme, Korallen und Muscheln. Bei Verstoß können Strafen bis zu 15.000 Kuna (ca. 2.000 Euro) verhängt werden.

3. Verbotene Souvenirs aus Ägypten

In Ägypten ist die Ausfuhr von Antiquitäten strengstens verboten. Dies schließt auch Steine von historischen Stätten ein. Das Land legt großen Wert auf den Schutz seines kulturellen Erbes und bestraft Verstöße gegen dieses Verbot streng. Neben Geldstrafen können mehrere Jahre Haft verhängt werden.

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4. Verbotene Souvenirs aus Griechenland

Auch in Griechenland ist die Mitnahme von Antiquitäten verboten. Dazu gehören Steine von antiken Stätten sowie archäologische Fundstücke. Außerdem zählen auch Korallen oder Schwämme, die im Mittelmeer gesammelt wurden, als verbotene Souvenirs. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Haftstrafen sind ebenfalls möglich, die Dauer hängt vom Einzelfall ab.

5. Verbotene Souvenirs aus Seychellen

Auf den Seychellen ist es verboten, Korallen, Muscheln, Schildkrötenpanzer oder andere Erzeugnisse von bedrohten Arten auszuführen. Auch die Ausfuhr von Kokosnüssen ist eingeschränkt. Bei Verstoß drohen Geld- oder sogar Haftstrafen. 

6. Verbotene Souvenirs aus Israel

In Israel ist die Ausfuhr von Antiquitäten ohne eine Genehmigung der Antiquitätenbehörde verboten. Auch Korallen und bestimmte Pflanzenarten gehören zu den verbotenen Souvenirs. Für die Ausfuhr von Antiquitäten können die Strafen bis zu 100.000 Schekel (ca. 25.000 Euro) fällig werden oder Haftstrafen von bis zu drei Jahren.

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7. Verbotene Souvenirs aus Italien

In Italien ist es illegal, Sand, Steine und Co. von Stränden oder anderen Orten in der Natur zu entfernen. Ebenso ist die Ausfuhr von Antiquitäten ohne entsprechende Genehmigung verboten. Bei Verstoß können Geldbußen von bis zu 3.000 Euro verhängt werden. Bei schwerwiegenderen Vergehen sind auch Haftstrafen möglich.

Die Mitnahme verbotener Gegenstände kann ernsthafte Konsequenzen haben, nicht nur für den Urlauber in Form von Geld- oder Haftstrafen, sondern auch für die Umwelt und den Erhalt von Kulturgütern weltweit. Daher solltest du dich vor der Reise gründlich informieren und im Zweifelsfall auf den Kauf solcher Gegenstände verzichten.

Quellen

Die geltenden Bestimmungen, welche Souvenirs verboten sind und welche nicht, können Veränderungen unterliegen. Informiere dich im Zweifelsfall vor Abreise auf den Seiten des Zollamts.