„Organisierte Erpressung“Kellner verfolgt Tourist, weil dieser „nur“ 500 Euro Trinkgeld spendiert

Ein Kellner mit rotem Portemonnaie und Bargeld.

Richtig Trinkgeld geben, hier ein Symbolfoto von 2023, ist eine Wissenschaft für sich.

Im Urlaub geht man gerne mal essen. Um das Trinkgeld kommt man dann nicht herum. Wer hierbei nicht das richtige Maß trifft, der kann schon mal für Unmut beim Personal sorgen …

von Lara Hamel (hl)

Trinkgeld ist ja so eine Sache für sich. Gibt man zu wenig, ärgert sich das Gastronomie-Personal. Gibt man zu viel, ärgert man sich vielleicht selbst.

Dass man aber direkt verfolgt wird, wenn der Kellnerin oder dem Kellner der hinterlassene Betrag nicht passt, ist ein No-Go – sollte man zumindest meinen.

Frankreich: Kellner erwartete das Doppelte an Trinkgeld

In der französischen Stadt der Reichen und Schönen, Saint-Tropez, kam es vor Kurzem aber genau zu so einem Szenario. Ein italienischer Tourist bedachte den Kellner, der ihn bedient hatte, mit satten 500 Euro Trinkgeld.

Bei einem solchen Betrag (on top!) fällt Normalsterblichen schnell mal alles aus dem Gesicht. Bis hierhin gibt es aber an sich noch nichts zu beanstanden, denn in gehobenen Kreisen sitzt das Geld eben etwas lockerer.

Der Kellner gab sich mit der eigentlich „fetten Beute“ jedoch nicht zufrieden und rannte dem italienischen Gast bis auf den Restaurant-Parkplatz nach. Wie „tz.de“ mit Bezug auf die lokalen Medien „Var Matin“ und „Nice Matin“ berichtete, teilte der Kellner seinem Gast mit, dieser habe mit 500 Euro nicht genug Trinkgeld hinterlassen – es hätte schon das Doppelte sein können.

Ob sich der Italiener dazu hat hinreißen lassen, noch einmal beim Trinkgeld nachzubessern, ist nicht bekannt. Saint-Tropez‘ Bürgermeisterin Sylvie Siri zeigte sich derweil erschrocken und sprach von „Gaunerei“ und „organisierter Erpressung“. Außerdem sickerte bei den Recherchen durch, dass wohl einige Restaurants und Cafés dokumentieren, welcher Gast wie viel Trinkgeld gegeben hat. Die Folge für besonders geizige Personen: Sie werden vom Gastro-Personal an einem erneuten Besuch gehindert.