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Krank in den FerienWie bekomme ich meine Urlaubstage zurück? Alle Infos

Ein gelber Schein liegt auf einem Tisch.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch „gelber Schein“ genannt, liegt auf einem Tisch. 

Welche Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie im Urlaub krank werden? EXPRESS.de klärt auf.

von Klara Indernach (KI)

Was passiert mit meinem Urlaub, wenn ich in den Ferien krank werde? Schließlich plant niemand, während seiner wohlverdienten freien Zeit krank zu werden. Magen-Darm, Grippe oder eine Lebensmittelvergiftung kann schnell die Ferien verderben.

EXPRESS.de erklärt, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland tun sollten, um ihre Urlaubstage zurückzuholen. Denn das Bundesurlaubsgesetz regelt diesen Fall in Paragraf 9.

Krank in den Ferien: So bekomme ich meine Urlaubstage zurück

Darin steht: „Erkrankt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Laut dem Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in Deutschland das Recht auf bezahlten Jahresurlaub. Aber was passiert, wenn Sie während Ihres Urlaubs krank werden? Glücklicherweise verfällt Ihr Urlaubsanspruch in diesem Fall nicht.

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Wer während des Urlaubs krank wird, sollte unverzüglich den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin darüber informieren. Idealerweise sollte dies schriftlich geschehen, um späteren Unklarheiten vorzubeugen.

Konkret über die Arbeitsunfähigkeit an sich, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort. Möglich ist das etwa per E-Mail oder telefonisch. 

Wichtig ist, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten.

Erkrankt jemand in den Ferien im Ausland, muss die Bestätigung dafür zwingend von einem Arzt am Urlaubsort eingeholt werden. Das sogenannte eAU-Verfahren, bei dem Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen hierzulande die Arbeitsunfähigkeitsdaten von gesetzlich Versicherten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen, gilt im Ausland nicht.

Man braucht also wirklich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die man dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vorlegen kann.

Krank im Urlaub: Was muss ich tun?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben die Pflicht, ihre Krankheit unverzüglich zu melden, genauso wie sie es tun würden, wenn sie nicht im Urlaub wären. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als gelber Schein, dient als Nachweis dafür, dass Sie während Ihres Urlaubs krank waren.

Kehren Beschäftigte, die arbeitsunfähig erkrankt sind, nach Deutschland zurück, sind sie dann verpflichtet, dem Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin und der Krankenkasse die Rückkehr unverzüglich anzuzeigen.

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Dank des Bundesurlaubsgesetzes können die Tage, an denen man krank war, als Urlaubstage zurückfordern. Dies gilt auch, wenn jemand im Ausland krank war. Die Krankheitstage werden dann nicht als Urlaubstage gezählt, sondern als Krankheitstage. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch den Urlaubsort und -zeitraum angibt.

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Wichtig zu wissen ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Tage nicht automatisch zurückbekommen. Der Urlaub für die Krankheitstage muss separat beantragt werden. Dies ist in der Regel formlos möglich, aber einige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bestimmte Anforderungen haben.

Die wegen Krankheit verlorenen Urlaubstage dürfen dann aber nicht einfach im Anschluss an den Urlaub anhängt werden. Wer am Ende des genehmigten Urlaubszeitraums wieder gesund ist, hat auch pünktlich wieder zur Arbeit zu kommen. Den Urlaub muss der Arbeitgeber dann allerdings zu gegebener Zeit nach gewähren. 

Dieser Text wurde mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt, redaktionell bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.