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Geld weg am BrennerWann Sie Geld zurückbekommen und wann Sie leer ausgehen

Autos und LKW fahren über den Brenner (Autobahn A13)

Copyright: Sven Hoppe/dpa

Reisechaos am Brenner: Die achtstündige Sperrung der Brennerautobahn am 30. Mai trifft viele Urlauber mitten in den Pfingstferien.

Brenner-Sperre: Wer sein Geld zurückbekommt und wer nicht.

Der Albtraum für viele Urlauberinnen und Urlauber wird am Samstag wohl wahr: Die Brenner-Blockade droht den Start in die Ferien komplett zu vermiesen. Ausgerechnet am klassischen Bettenwechsel-Tag ist die wichtige Route zwischen Österreich und Italien dicht. Was ist, wenn ihr eure Ferienwohnung oder das Hotel wegen der Sperrung nicht erreichen könnt? Bekommt ihr euer Geld zurück?

Reiserechtlich kommt es darauf an, wie ihr gebucht habt: individuell oder als Pauschalreise. Der Rechtsanwalt Paul Degott erklärt, was in welchem Fall für euch gilt und worauf ihr achten müsst.

Individuell gebucht? Dann tragt ihr das volle Risiko

Habt ihr Hotel oder Ferienwohnung auf eigene Faust gebucht? Dann tragt ihr in diesem Fall das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet: Ist euer Urlaubsziel grundsätzlich erreichbar, habt ihr keinen Anspruch auf Erstattung für den ausgefallenen Tag. Ihr bleibt auf den Kosten sitzen.

Eine Ausnahme wäre nur denkbar, wenn der Urlaubsort komplett von der Außenwelt abgeschnitten ist. Dann könnte nach deutschem Recht die Vertragsgrundlage entfallen.

Da die Brenner-Sperrung aber auf acht Stunden (11 bis 19 Uhr) begrenzt und lange angekündigt ist, trifft das hier wohl nicht zu. Zudem sind die meisten Urlaubsorte über Umwege wie den Reschenpass erreichbar – auch wenn die Fahrt dadurch viel länger dauert.

Euer einziger Ausweg: Auf die Kulanz des Vermieters oder Hotels hoffen. Fragt einfach nach, vielleicht habt ihr Glück.

Pauschalreise: Hier könnt ihr Geld zurückfordern

Ganz anders sieht die Sache aus, wenn ihr eine Pauschalreise gebucht habt, bei der die Anreise inklusive ist. Fällt der Transport aus, gilt das laut Anwalt Paul Degott als Reisemangel. Für den entgangenen Urlaubstag könnt ihr anteilig die Kosten zurückfordern.

Ein einfaches Beispiel: Kostet eine siebentägige Reise 700 Euro, könntet ihr für einen ausgefallenen Tag 100 Euro zurückverlangen. Fällt der Urlaub wegen der Anreiseprobleme komplett ins Wasser, muss der Veranstalter den gesamten Preis erstatten.

Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz habt ihr aber wohl nicht. Die Sperrung gilt als „außergewöhnlicher Umstand“, für den der Reiseveranstalter nichts kann. Eine Ausnahme bestünde nur, wenn der Veranstalter euch nicht rechtzeitig über die Sperrung informiert hätte.

Stau-Chaos erwartet: Das raten die Experten

Die Behörden malen ein düsteres Bild für Samstag. Die Landesregierung Tirols rät von nicht notwendigen Fahrten komplett ab. Auch das Auswärtige Amt hat eine Warnung herausgegeben und empfiehlt, Tirol weiträumig zu umfahren oder die Reisezeiten anzupassen. Es sei mit „massiven Staus und Wartezeiten vor den Sperrpunkten sowie verstärkten Verkehrskontrollen zu rechnen“.

Der ADAC empfiehlt, nicht erst bis an die Grenzen Tirols zu fahren, sondern schon vorher großräumig auszuweichen. Auf italienischer Seite wird die Brennerautobahn (A 22) ab Sterzing in Richtung Norden bereits von 10.30 Uhr bis 20.00 Uhr gesperrt. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

Grenze zu Italien
Nichts geht mehr am Brenner
Die wichtige Urlauber-Route wird am Samstag komplett gesperrt