Bis zu 345 EuroADAC warnt vor Bußgeldfalle: Worauf Italien-Reisende jetzt dringend achten müssen

Fahrzeuge, hier am Kreuz Lübeck auf der A1 im Mai 2023, transportieren Fahrräder.

Der ADAC warnt vor hohen Bußgeldern beim Verstoß gegen Verkehrsregeln in Italien. 

Fahrrad-Urlauber und -Urlauberinnen sollten in Italien aktuell vorsichtig sein. Die Gesetzeslage für Heckträger hat sich geändert. Bei Regelverstoß drohen hohe Bußgelder.

von Jana Steger (JS)

Italien ist nicht ohne Grund ein Top-Urlaubsziel für Deutsche: Die Vielfalt von Bergen, Stränden und Meeren sowie die kulinarischen Genüsse ziehen jährlich Tausende von Touristen und Touristinnen an.

Auch auf dem Fahrrad lassen sich einige Gegenden Italiens besonders gut erkunden. Deshalb entscheiden sich zahlreiche Reisende dazu, die Drahtesel am Auto zu befestigen und einfach mit in den Urlaub zu nehmen. Doch bevor sich Reisewillige auf den Weg machen, gibt es einige wichtige Regeln zu beachten – insbesondere in Bezug auf die Verkehrsvorschriften.

Italien: Bußgeldregeln für Autofahrer und -fahrerinnen mit Heckträger und Überbreite

Wie „24auto.de“ berichtete, haben sich nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) und des ADAC nämlich einige Regeln für Autofahrer und -fahrerinnen geändert. Und zwar insbesondere für diejenigen, die einen Heckträger nutzen.

In Deutschland müssen Autofahrer und -fahrerinnen Transportgut, das mehr als einen Meter über das Fahrzeugende hinausragt, mit einer roten Fahne kennzeichnen. In Italien ist jedoch eine rot-weiße Warntafel vorgeschrieben, sobald etwas in Überlänge transportiert wird – so beispielsweise auch bei einem Heckträger für Fahrräder.

Dabei gilt: Diese Warntafel muss aus Metall bestehen, mindestens 50 mal 50 Zentimeter groß sein und reflektierende rot-weiße Diagonalstreifen aufweisen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen.

Der ADAC hatte jedoch berichtet, dass diese Regelung im August 2023 geändert wurde. Bei der Änderung wurde festgehalten, dass Autofahrer und -fahrerinnen, die einen Heckträger mit Wiederholungskennzeichen und eigener Beleuchtung nutzen, auf das Warnschild verzichten durften.

Allerdings wurde diese Änderung wieder zurückgenommen, da mehrere Hersteller von Heckträgern gegen die Gesetzesverschärfung protestierten. Somit gilt vorerst wieder die vorherige Regelung, wonach auch mit Wiederholungskennzeichen eine Warntafel erforderlich ist.

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Außerdem ist zu beachten, dass diese Regelung nicht nur für Fahrräder gilt. So muss die Warntafel beispielsweise auch beim Transport von Ski oder Snowboards auf dem Heckträger angebracht werden. Doch das war noch nicht alles. Hinzu kommt, dass laut der italienischen Straßenverkehrs-Ordnung schwer erkennbare Ladung nicht über die Rückleuchten hinausragen darf.

Was als schwer erkennbare Ladung zu verstehen ist, ist jedoch nicht konkret festgelegt und wird je nach Region in Italien verschieden interpretiert. Falls sich ein italienischer Verkehrspolizist daran stört, kann es schon einmal teuer werden: Es droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 345 Euro.

Die Heckträger-Regelung ist jedoch nicht die einzige Bußgeldfalle für Reisende in Italien. So kann beispielsweise auch das Rauchen im Auto, wenn Schwangere oder Kinder mit an Bord sind, teuer werden. Auch das unnötige Laufenlassen der Klimaanlage kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Daher wird empfohlen, sich noch vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln in Italien zu informieren.