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Zoff um zwei SekundenNach über 20 Jahren: Urteil im Streit Kraftwerk vs. Pelham

Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

Copyright: Alberto Pezzali/Invision/AP/dpa

Der Rechtsstreit zwischen den Elektropop-Pionieren von Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham beschäftigt die Gerichte seit mehr als 20 Jahren. (Archivbild)

EuGH-Urteil im Kraftwerk-Streit um geklauten Beat.

Eine wichtige Wendung im jahrzehntelangen Zoff zwischen der Kult-Band Kraftwerk und Produzent Moses Pelham! Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun Richtlinien veröffentlicht. Darin wird festgelegt, wann das Kopieren von Musik-Schnipseln ausnahmsweise ohne die Zustimmung des Urhebers gestattet sein kann.

Wie die dpa meldet, haben die Richter in Luxemburg den Begriff „Pastiche“ präzisiert. Das ist eine urheberrechtliche Ausnahmeregelung für das Duplizieren von Werken, ähnlich wie Karikatur und Parodie. Ein endgültiges Urteil im konkreten Fall ist damit aber noch nicht gefallen.

Was ist ein „Pastiche“?

Nach Auskunft des Gerichtshofs gilt die Pastiche-Regel für Schöpfungen, die an ein Original angelehnt sind, aber zugleich deutliche Abweichungen zeigen. Zudem ist ein sichtbarer kreativer oder künstlerischer Austausch mit dem Ursprungswerk erforderlich. Dieser Austausch kann viele Gesichter haben, etwa als bewusste Nachahmung eines Stils, als Ehrerbietung oder als witzige Bearbeitung.

Zwei Sekunden als Auslöser

Der Kern des Problems: eine nur zwei Sekunden kurze Melodie. Der Hip-Hop-Macher Pelham nahm sie aus dem Kraftwerk-Song „Metall auf Metall“ von 1977. Eine etwas verlangsamte Fassung davon nutzte er dann 1997 für den Track „Nur mir“ – ohne die Band vorher um Erlaubnis zu bitten. Für Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter war die Sache eindeutig: Das Sample sei geklaut. Er zog gegen den Produzenten vor Gericht. Da das Verwenden von Schnipseln aus alten Liedern in der Musikwelt gang und gäbe ist, hat dieser Prozess eine riesige Bedeutung für die ganze Szene.

Der juristische Kampf zieht sich seit über zwei Jahrzehnten durch die Gerichte. Schon 2019 fällte der EuGH eine erste Entscheidung in der Angelegenheit. Aktuell ist aber nur noch die Zeitspanne ab Juni 2021 von Belang, weil der „Pastiche“-Grundsatz erst seit diesem Datum durch EU-Gesetzgebung im deutschen Rechtssystem verankert wurde.

Deutschlands Bundesgerichtshof hatte sich aus diesem Grund wieder an das oberste Gericht Europas gewandt. Er bat um eine präzisere Definition des Konzepts und der zugehörigen Ausnahmeregel. In seiner kommenden Entscheidung muss er die Vorgaben aus Luxemburg nun beachten. Der EuGH merkte an, dass vom Bundesgerichtshof selbst der Hinweis kam, eine frühere Instanz sei bei Pelhams Sample schon von einer künstlerischen Befassung mit dem Beat von Kraftwerk ausgegangen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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