Jahrelang grub er Tote aus, seine Seele nahm Schaden. Ein Gerichtsurteil bringt jetzt eine unerwartete Wende in seinem Kampf um Gerechtigkeit.
Trauma nach Gräber-JobGericht kippt Urteil – neue Hoffnung für Ex-Helfer

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Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts muss das Landessozialgericht nun genauer prüfen, welche psychischen Belastungen Leichenumbetter und Feuerwehrleute erleben. (Archivbild)
Ein Mann, der früher bei der Feuerwehr und danach als Leichen-Ausgräber arbeitete, leidet an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge barg er die Überreste von Toten aus den Weltkriegen und den Jugoslawien-Konflikten. Er kämpft nun darum, dass sein seelisches Leiden als eine Berufskrankheit eingestuft wird.
Jetzt die Wende in seinem Fall: Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat ein vorheriges Urteil aufgehoben. Der Fall muss komplett neu aufgerollt werden, wie die dpa berichtet.
Ablehnung durch Ämter und Gerichte
Der Kläger wollte seine PTBS als „Wie-Berufskrankheit“ anerkennen lassen. Solche Leiden sind nicht offiziell gelistet, können aber in speziellen Fällen als berufsbedingt gelten. Doch die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte seinen Antrag ab. Die Begründung: Ein Trauma durch den Kontakt mit Leichenteilen entstehe nur, wenn es sich um nahestehende Personen handelt oder der Vorfall im Kontext eines Unfalls oder eines laufenden Krieges steht.
Das Sozialgericht Potsdam und anschließend das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg schlossen sich dieser Sichtweise an und wiesen die Klage zurück. Ihrer Meinung nach fehlten wissenschaftliche Belege dafür, dass die Tätigkeit als Leichen-Ausgräber generell eine PTBS hervorrufen könne.
Bundessozialgericht fordert neue Prüfung
Diese Entscheidung wurde vom BSG nun gekippt. Die Richter in Kassel kritisierten, dass die Vorinstanz nicht tief genug gegraben habe. Es sei nicht ausreichend untersucht worden, welchen konkreten psychischen Belastungen der Mann tatsächlich ausgesetzt war. Geklärt werden muss, ob die visuellen und geruchlichen Eindrücke bei dieser Arbeit die seelischen Bewältigungsstrategien eines Menschen überfordern können.
Das BSG zog einen Vergleich zu einem Urteil aus 2023. Damals hatte es für Rettungssanitäter ein gesteigertes Risiko für traumatisierende Erlebnisse bestätigt. Das Landessozialgericht muss jetzt untersuchen, ob für Leichen-Ausgräber ähnliche Bedingungen zutreffen. (red)
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