Auch nach der Schwangerschaft kann der Chef euch nach Hause schicken
Schutz für Mütter am ArbeitsplatzDieses Verbot kennen nur die wenigsten

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Stillen erfordert einen besonderen Schutz von Mutter und Kind.
Auch nach der Geburt kann es ein Verbot vom Chef geben.
Habt ihr das gewusst? Ein Beschäftigungsverbot gibt es nicht nur während der Schwangerschaft. Auch in der Stillzeit können Mütter unter bestimmten Umständen von der Arbeit freigestellt werden. Das ist ein wichtiger Schutz, den viele nicht kennen.
Grundlage dafür ist das sogenannte Still-Beschäftigungsverbot im Mutterschutzgesetz, wie die dpa berichtet. Es soll sicherstellen, dass stillende Frauen und ihre Kinder keinen gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
Wann wird das Verbot ausgesprochen?
Ein solches Verbot kommt dann ins Spiel, wenn die Arbeitsbedingungen eine „unverantwortbare Gefährdung“ für Mutter oder Kind darstellen. Das kann laut Arbeitskammer des Saarlandes insbesondere bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei physikalischen Einwirkungen oder bei Akkord- und Fließbandarbeit der Fall sein.
Als stillende Arbeitnehmerin müsst ihr euren Arbeitgeber darüber informieren, dass ihr stillt. Auf Nachfrage kann ein Attest von eurer Hebamme oder eurem Arzt bzw. eurer Ärztin nötig sein. Genauso wichtig: Ihr müsst dem Arbeitgeber auch mitteilen, wann ihr abstillt.
Chef muss erst andere Lösungen prüfen
Bevor ein Verbot ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber handeln. Zuerst muss er versuchen, die Arbeitsbedingungen durch Schutzmaßnahmen so umzugestalten, dass keine Gefahr mehr besteht. Ist das nicht möglich oder der Aufwand unverhältnismäßig, muss er euch einen anderen, zumutbaren Arbeitsplatz anbieten.
Erst wenn auch das nicht funktioniert, greift als letzte Maßnahme das betriebliche Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber muss es dann selbst erteilen. Während dieser Zeit erhaltet ihr den sogenannten Mutterschutzlohn.
Überraschend: Verbot hat keine zeitliche Obergrenze
Eine zeitliche Grenze für das Still-Beschäftigungsverbot gibt es im Gesetz nicht. Entscheidend ist nur, ob die Frau weiterhin stillt und die Gefährdung am Arbeitsplatz fortbesteht. Und ganz wichtig: Euer Arbeitgeber kann euch nicht auffordern, mit dem Stillen aufzuhören (red).
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

