Lärm auf dem Traumschiff? So viel Geld gibt's zurück!
Lärm-Hölle auf KreuzfahrtGericht: Bei Krach in der Kabine gibt es 20 Prozent Geld zurück

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Eine Lärmbelastung in der Kabine durch Schiffsmotoren kann die Minderung des Reisepreises rechtfertigen.
Lärm-Hölle auf dem Traumschiff: Paar klagt – und bekommt fast 1500 Euro zurück. Wird die Traumreise an Bord eines Kreuzfahrtschiffes zum Albtraum, weil Motoren und Generatoren euch den Schlaf rauben? Das müsst ihr nicht einfach so hinnehmen. Ein Urteil des Amtsgerichts Schöneberg in Berlin (Az.: 2 C 128/20) zeigt jetzt klar: Für jeden lauten Tag ist eine Minderung des Reisepreises von 20 Prozent gerechtfertigt.
Geklagt hatte ein Ehepaar, welches eine elftägige Schiffsreise gebucht hatte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, waren in ihrer Kabine schon tagsüber die Aggregate zu hören. Nachts kam dann noch das Dröhnen der Schiffsmaschine dazu. An eine ruhige Nacht war nicht zu denken – auch nicht mit Gehörschutz.
Reisende beschwerten sich sofort – aber ohne Erfolg
Die Urlauberin handelte prompt und sprach wegen des Lärms bereits am Anreisetag den Reiseleiter an. Ihr Wunsch nach einem anderen Zimmer wurde abgelehnt, weil das Schiff keine freien Plätze mehr hatte. Wenige Tage danach wurde der Mangel von ihr auch direkt beim Veranstalter gerügt.
Dieser Schritt ist absolut entscheidend: Wer eine Entschädigung für Mängel im Urlaub will, muss diese sofort anzeigen. Der Veranstalter braucht nämlich die Gelegenheit, das Problem zu lösen. Das ging hier zwar nicht, war für die Klage aber unerlässlich.
Zusätzlich sollte man einen Reisemangel immer beweisen können – etwa durch Fotos, Videos oder die Aussagen anderer Gäste. Hier im Fall des Paares nannten andere Urlauber, die in der Kabine waren, die Geräuschkulisse aus Generatoren und Motor laut Gericht eine Zumutung. Sie bestätigten auch, dass die Maschine manchmal nachts lief.
Gericht macht klaren Unterschied
Tatsächlich trafen die Richter eine wichtige Unterscheidung: Die permanent laufenden Generatoren für die Stromversorgung an Bord seien ein gewöhnliches Betriebsgeräusch und hinzunehmen. Kam jedoch das Geräusch des Motors obendrauf, führte das zu einer nicht mehr akzeptablen Lärmbelästigung.
Und das bedeutet bares Geld: Störte der Lärm-Cocktail nur am Tag, gibt es zehn Prozent vom Tagespreis zurück. Wenn der Motor aber auch die Nachtruhe raubte, sind laut Gericht sogar 20 Prozent Minderung pro betroffenem Tag drin.
Für das Paar, das für die Reise gut 13.000 Euro hingeblättert hatte, zahlte sich die Klage aus: Das Gericht sprach ihnen eine Minderung von 1.480 Euro zu. (red)
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