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Krankenkasse blocktDieses Urteil ist Gold wert für Arbeitnehmer!

Frau hält sich den schmerzenden Rücken

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Rückenbeschwerden machten die Arbeit eigentlich von vornherein unmöglich - deshalb wollte die Krankenkasse nicht zahlen.

Ein neuer Job sollte das Geld für die Familie bringen, doch der Körper spielt nicht mit. Die Versicherung weigert sich zu zahlen – aber ein Gerichtsurteil gibt jetzt vielen Menschen neue Hoffnung.

Ein Fall, über den die Deutsche Presse-Agentur (dpa) informiert, sorgt für Aufsehen. Es geht um eine Frau, die eine Stelle als Produktionsmitarbeiterin annahm. Ein harter Job, bei dem sie fast ausschließlich stehen und sich bücken musste.

Das ging nicht lange gut: Nach nur etwa 14 Tagen machten sich heftige Rückenprobleme bemerkbar. Ein Arzt attestierte ihre Arbeitsunfähigkeit. Wenig später wurde ihr Arbeitsvertrag mittels eines Aufhebungsvertrags aufgelöst.

Versicherung stellt sich stur

Als die Lohnfortzahlung ihres Chefs endete, stellte die Frau einen Antrag auf Krankengeld. Doch ihre Versicherung lehnte ab. Die Begründung ist ein echter Schock: Laut einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) sei die Frau wegen einer bestehenden Vorerkrankung schon zu Beginn gar nicht fähig gewesen, diese schwere körperliche Tätigkeit auszuführen.

Die Versicherung argumentierte eiskalt: Ein Anspruch bestehe nur, wenn man gesund in die Anstellung startet und die Erkrankung erst später auftritt. Wer also schon mit einem Leiden den Job beginnt, geht leer aus.

Gerichtsurteil: Was wirklich zählt, ist der Wille

Das Landessozialgericht München sah die Sache jedoch völlig anders (Az.: L 5 KR 304/24). Wie das Portal Anwaltauskunft.de berichtet, machten die Richter deutlich: Das Gesetz fordert nur, dass die Erkrankung der Grund für die Arbeitsunfähigkeit ist.

Der Knackpunkt: Selbst wenn ein Arbeitnehmer bei Jobantritt theoretisch schon arbeitsunfähig war, schließt das den Anspruch auf Krankengeld nicht aus. Die Bedingung: Das Arbeitsverhältnis muss „ernsthaft gewollt und tatsächlich angetreten“ worden sein. Da die Frau die Arbeit wirklich wollte, um das Familieneinkommen aufzubessern, bekam sie recht. Die Krankenkasse muss nun zahlen. Eine Entscheidung mit Signalwirkung für viele Menschen, die trotz gesundheitlicher Probleme einen neuen Job wagen. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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