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Erotik-Model siegt vor GerichtInsta-Sperre aufgehoben – aber es gibt Bedingungen

Gericht: Verbot von Erotik-Instagram-Angebot unzulässig

Copyright: Paul Zinken/dpa

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg darf nach einem Urteil das Instagram-Angebot einer Erotikdarstellerin aus Jugendschutz-Gründen nicht komplett verbieten. (Symbolfoto)

Erfolg für Erotik-Model: Ein Gericht hat die komplette Sperrung ihres Instagram-Kanals gekippt.

Eine Entscheidung mit großer Tragweite: Das Instagram-Profil einer Erotik-Künstlerin darf von der Medienanstalt Berlin-Brandenburg nicht pauschal gesperrt werden. Mit diesem Beschluss gab das Verwaltungsgericht in Berlin der Darstellerin, die eine Community von mehr als 100.000 Abonnenten hat, in den zentralen Punkten ihrer Klage recht, wie die dpa meldet.

Jugendschutz als Grund für die Sperre

Was war passiert? Die Medienaufsicht hatte im November 2022 den kompletten Instagram-Kanal der Frau moniert und eine weitere Veröffentlichung untersagt. Die Argumentation der Institution lautete: Die Darstellerin präsentiere sich übermäßig sexualisiert. Diese Posts könnten ein verzerrtes Bild von Sexualität sowie klischeehaften Geschlechterrollen zeichnen und somit junge Menschen beunruhigen oder durcheinanderbringen.

Die Betroffene wollte sich mit dieser umfassenden Sperre aber nicht abfinden und klagte dagegen – was sich nun als erfolgreich herausstellte.

Richterspruch: Pauschalverbot geht zu weit

Die Justiz befand, eine Sperrung des gesamten Profils sei überzogen. Zwar gestanden die Richter ein, dass etliche der Posts für Minderjährige unter 16 Jahren durchaus eine Gefährdung der Entwicklung darstellen. Die Medienaufsicht sei jedoch angehalten, ihre Schritte gezielt auf jene Inhalte zu begrenzen, die Heranwachsende wirklich in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten.

Somit war die Klage der Künstlerin erfolgreich. Die Gerichtsentscheidung hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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