Erben ohne Papiere? Dieses Urteil hilft.
Plötzlich doch ErbeGerichtsurteil stärkt die Rechte von entfernten Verwandten

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Kein Testament? Dann müssen entfernte Verwandte für eine Erbschaft ihre Verwandtschaft beweisen – etwa durch ein Familienstammbuch.
Plötzlich reich? Dieses Urteil hilft euch, wenn ihr überraschend erbt. Stellt euch vor, ein sehr entfernter Angehöriger stirbt und ihr seid auf einmal erbberechtigt. Ein verlockender Gedanke, aber die Wirklichkeit kann sich rasch als Alptraum entpuppen. Denn wenn jemand ohne ein rechtsgültiges Testament aus dem Leben scheidet, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Falls ihr dann als Urenkel oder in noch größerer Entfernung verwandt seid, müsst ihr eure Verbindung nachweisen. Und das kann eine verdammt harte Nuss sein.
Eine frische Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Az. 6 W 6/25) macht jetzt aber zahlreichen Betroffenen wieder Mut. In dem konkreten Fall, von dem die dpa berichtet, wollte eine legitime Erbin einen Erbschein für sich erwirken. Das zuständige Nachlassgericht stellte sich jedoch stur, verlangte eine lückenlose Beweisführung und akzeptierte vorgebrachte Indizien nicht.
Gericht stärkt Rechte von entfernten Verwandten
Völlig zu Unrecht, urteilte das Beschwerdegericht. Die Richter machten deutlich: Die Hürden für die Beweisführung dürfen nicht zu hoch gehängt werden. Insbesondere wenn amtliche Urkunden, zum Beispiel wegen der Wirren des Zweiten Weltkriegs, nicht mehr auffindbar sind, müssen Justizbehörden alternative Belege anerkennen.
Die Richter hoben hervor, dass Antragstellende zwar bei der Klärung des Falls helfen müssen, diese Verpflichtung aber ihre Grenzen hat, wenn keine zusätzlichen Beweise mehr aufgetrieben werden können. Anstelle dessen können auch Dokumente wie Familienstammbücher, Ahnenpässe, Taufurkunden, Briefwechsel oder sogar Fotografien von Grabmälern und Sterbeanzeigen als Beleg herangezogen werden.
Auch eidesstattliche Versicherung kann als Nachweis dienen
Und jetzt kommt der Hammer, der absolute „Wie bitte?!“-Moment des Urteils: Wenn euch ohne eigenes Verschulden solche Beweise fehlen, könnt ihr den Beleg im Ausnahmefall sogar mit einer eidesstattlichen Versicherung führen. Das ist eine krasse Wende für viele, die ihre Hoffnung bereits begraben hatten.
Am Ende zählt das Gesamtbild, das sich aus allen vorliegenden Indizien zusammensetzt. Zeichnet sich dadurch eine nachvollziehbare Verwandtschaftsbeziehung ab, dann ist der Erbschein auszustellen. Diese Gerichtsentscheidung ist ein klares Signal für die Stärkung der Position von entfernten Erben. Sie macht deutlich: Ein Erbanspruch darf nicht an überzogenen Forderungen scheitern. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

