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Nur 10 Prozent tun esWarum ein Ehevertrag für viele Paare eine wichtige Absicherung ist

Hochzeitspaar in Budapest

Copyright: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Wer will schon vor der Trauung an eine mögliche Trennung denken? Ist ein Ehevertrag gewünscht, lässt sich das nicht vermeiden.

Ehevertrag: So schützt ihr euch vor dem Finanz-Ruin.

Der Hochzeitstag ist für viele Paare der schönste Tag ihres Lebens. Doch mit dem „Ja-Wort“ ändert sich nicht nur der Beziehungsstatus, sondern auch die rechtliche und finanzielle Situation – und zwar gewaltig. Trotzdem verzichten die meisten auf einen wichtigen Schutzschirm.

Schätzungen zufolge schließen nur etwa zehn Prozent aller Paare einen Ehevertrag ab. Verständlich, denn wer denkt vor der Hochzeit schon an eine mögliche Trennung? Doch genau das kann euch später vor dem finanziellen Ruin bewahren. Hier erfahrt ihr, wer einen Ehevertrag braucht und was das Ganze kostet.

Wer braucht einen Ehevertrag wirklich?

Ein Ehevertrag ist für alle Paare sinnvoll, die von der gesetzlichen Standardregelung, der sogenannten Zugewinngemeinschaft, abweichen wollen. Diese sieht vor, dass bei einer Scheidung alles, was während der Ehe an Vermögen dazugekommen ist, fair geteilt wird. Klingt gut, kann aber schnell zum Problem werden.

„Wenn einer der beiden selbstständig ist, kann es sinnvoll sein, die gesetzliche Zugewinngemeinschaft abzuändern und die Firma, Praxis oder Kanzlei zu schützen, falls die Ehe einmal auseinandergehen sollte“, erklärt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip.

Auch wenn eine Immobilie im Spiel ist, die Einkommen stark voneinander abweichen oder beide Partner finanziell komplett unabhängig bleiben wollen, ist ein Vertrag ratsam. Laut Sophie Godt-Nordhues von der Bundesnotarkammer ist ein Ehevertrag immer dann angeraten, „wenn die Lebens- oder Vermögensverhältnisse vom sogenannten ‚Durchschnittsfall‘ abweichen“. Er kann sogar gezielt Rechte stärken, etwa den Anspruch auf Betreuungsunterhalt über den dritten Geburtstag eines Kindes hinaus verlängern.

Schulden und Erbe: Die großen Irrtümer

Manche Sorgen sind unbegründet: Für die Schulden des Partners oder der Partnerin haftet man auch ohne Ehevertrag nur, wenn man explizit mit unterschrieben hat. „Ein Ehevertrag schafft da keine Verbesserung“, stellt Cornelia Maetschke-Biersack, Fachanwältin für Familienrecht, klar.

Und jetzt kommt der „Wie bitte?!“-Moment: Auch ein Erbe, das einer von euch während der Ehe erhält, fällt nicht in den gemeinsamen Topf. Aber Achtung: Die Wertsteigerung des Erbes schon! „Die Wertsteigerung des geerbten Vermögens, zum Beispiel einer Immobilie, müsste ausgeglichen werden“, warnt Maetschke-Biersack. Heißt konkret: Steigt der Wert eures geerbten Hauses während der Ehe um 200.000 Euro, stehen dem Ex-Partner bei einer Scheidung davon 100.000 Euro zu.

Das steht drin: Von Gütertrennung bis Rente

Ein Ehevertrag mit zwei Eheringen

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Brauchen längst nicht alle Frischvermählten: einen Ehevertrag.

„Typischerweise enthält ein Ehevertrag Regelungen zum Zugewinnausgleich“, sagt Rechtsexpertin Schön. Ihr könnt den Ausgleich anpassen oder komplett ausschließen (Gütertrennung). Wollt ihr sogar Vermögen teilen, das ihr schon vor der Ehe besessen habt, könnt ihr euch für die selten gewählte Gütergemeinschaft entscheiden.

Zusätzlich werden meist Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich geregelt. „Da geht es um die Teilung der Rentenansprüche, die während der Ehe erwirtschaftet wurden, um längere Unterhaltszahlungen oder um die monatlichen Unterhaltsbeträge“, so Schön. Der Inhalt des Vertrags richtet sich ganz nach euren individuellen Bedürfnissen.

Notar oder Anwalt: So wird der Vertrag rechtssicher

Ein Ehevertrag, den ihr zu Hause am Küchentisch aufsetzt, ist rechtlich wertlos. Er muss immer von einem Notar oder einer Notarin beurkundet werden. „Bevor ein Ehevertrag beurkundet wird, findet mindestens ein ausführliches Beratungsgespräch statt“, erklärt Sophie Godt-Nordhues. Notare sind dabei zur Neutralität verpflichtet und müssen sicherstellen, dass beide Partner alles verstanden haben.

Bei einfachen Fällen reicht ein Notar aus. „Bei komplexeren Situationen, wenn man sich bei der Ausgestaltung nicht einig ist oder selbst noch nicht genau weiß, was einem wichtig ist, könne es hingegen sinnvoll sein, einen Anwalt einzubinden“, rät Cornelia Maetschke-Biersack. Da Anwälte parteiisch sind, braucht unter Umständen jeder von euch einen eigenen Rechtsbeistand.

Was kostet der Schutz vor dem Ehe-Aus?

Die Kosten hängen von eurem Vermögen und dem Beratungsaufwand ab. Die Gebühren für Notar und Anwalt richten sich nach dem sogenannten Geschäfts- bzw. Gegenstandswert. Britta Beate Schön von Finanztip rechnet vor: Bei einem gemeinsamen Vermögen von 50.000 Euro müsst ihr für einen einfachen Ehevertrag mit Notargebühren von rund 500 Euro rechnen.

Kommt eine anwaltliche Beratung und die Erstellung des Vertrags dazu, können weitere 2.500 Euro anfallen. Je höher euer Vermögen, desto teurer wird es. Daher der wichtigste Tipp: Schließt den Ehevertrag so früh wie möglich ab, am besten, wenn euer gemeinsames Vermögen noch überschaubar ist. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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