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Alarm an GerichtenWarum Deutschlands Top-Richtern der Stoff ausgeht

Roben am Bundesgerichtshof

Copyright: Uli Deck/dpa

Die rote Robe ist seit Jahrzehnten Amtstracht an Deutschlands obersten Gerichtshöfen.

Die Beschaffung der karmesinroten Amtstracht wird zum Problem.

Ein Engpass, der die Justiz vor eine unerwartete Herausforderung stellt.

An Deutschlands höchsten Gerichten ist es ein gewohntes Bild: Urteile werden von Justizangehörigen in dunkelroten Talaren verkündet. Diese langjährige Gepflogenheit steht nun aber auf der Kippe. Insbesondere für neu berufene Justizbeamte gestaltet sich die Suche nach dem offiziellen Gewand im korrekten Rotton zunehmend als Problem.

„Wie neu ernannte Kolleginnen und Kollegen berichtet haben, ist es in letzter Zeit zu einer kleinen Herausforderung geworden, dasselbe Karmesinrot zu finden wie bei den Roben der dienstälteren Kolleginnen und Kollegen“, erläutert Gerichtssprecher Bernd Odörfer vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, laut einer Meldung der dpa. Die Ursache für das Dilemma: Die Zahl der Lieferanten schwindet zusehends.

Amtstracht auf eigene Rechnung

Das Tragen der karmesinroten Robe ist an sämtlichen fünf Bundesgerichten üblich. Zu diesen zählen der BGH, das Bundesverwaltungsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundesarbeitsgericht sowie das Bundessozialgericht. Die Besonderheit dabei: Die Justizbeamten beschaffen ihre Amtstracht auf eigene Kosten. Eine Ausnahme bildet das Bundesverfassungsgericht; dort gibt es ein eigenes, scharlachrotes Gewand, welches innerhalb des Kollegiums weitergereicht wird.

Roben am Bundesgerichtshof

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Die Robe zeichnet sich durch den tiefen Rot-Ton und den Samtbesatz an Ärmeln und Kragen aus.

„Da stecken Jahre voller Erfahrung drin“

Zu den letzten verbliebenen Herstellern zählt die Manufaktur Bavaria mit Sitz in Landshut. Die Geschäftsführerin Yeşim Küçükay betont, dass die exakte Reproduktion des tiefen, warmen Rottons – bekannt als Karmesinrot – die schwierigste Aufgabe während der Fertigung darstellt.

Pro Jahr fertigt ihr Betrieb nur eine sehr geringe Stückzahl dieser Talare an. Eine maßgeschneiderte Anfertigung ist ab einem Betrag von etwa 1.000 Euro erhältlich. „Ein BGH-Richter wird auf Lebenszeit ernannt. Das heißt, die Nachfrage ist von Natur aus gering“, so Küçükay. Die symbolische Wichtigkeit des Gewandes sei jedoch enorm: „Es ist nicht einfach nur ein Kleidungsstück. Da stecken Jahre voller Erfahrung, Entscheidungen, Aktenstaub und Verantwortung drin.“

Das Stoff-Dilemma: China als einzige Lösung?

Dieses Problem ist auch Ingeborg Schürmann von der Firma „Die Robe“ aus Essen bestens vertraut. „Die Entwicklung geht natürlich dahin, dass es immer weniger Stoffhersteller in Deutschland oder Europa gibt. Das geht einfach alles nach China“, sagt sie. Die Schwierigkeit hierbei: Produzenten aus China fordern häufig eine Mindestbestellmenge von 1.000 Metern, während für einen einzelnen Talar lediglich rund drei Meter Material benötigt werden.

Roben am Bundesgerichtshof

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Je nach Hersteller variiert oft der Rot-Ton.

Laut Schürmann handelt es sich bei Karmesinrot um einen sehr besonderen Farbton, der außerhalb der Bundesrichterschaft so gut wie keine Verwendung findet. Ihr Betrieb setzt jährlich zwischen fünf und zehn dieser Talare ab – ein reines Nischenprodukt. Die Kosten für die Gewänder mit Samtapplikationen belaufen sich auf circa 500 Euro.

Eine Tradition aus Kaisers Zeiten

Die Sitte der roten Amtstracht hat eine lange Geschichte. Bereits im Jahr 1880 wurde eine „karmesinrote“ Amtstracht mittels eines kaiserlichen Dekrets etabliert, wie Detlev Fischer, ehemaliger BGH-Richter und heutiger Leiter des Rechtshistorischen Museums, erklärt. Davor war bei Gerichtsterminen das Tragen eines Fracks üblich.

Detlev Fischer

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Detlev Fischer leitet das rechtshistorische Museum in Karlsruhe.

„Man wollte sich von den herkömmlichen schwarzen Roben in den Instanzen unterscheiden und wählte für die Höchstgerichtsbarkeit rot“, sagt Fischer. Als Inspiration dienten vermutlich das antike Rom sowie das höchste Gericht in Frankreich.

Das rote Barett ist als Kopfschmuck seit den 1970er-Jahren weitgehend aus der Mode gekommen, doch am Talar selbst gab es kaum Veränderungen. Anstelle des weißen Beffchens wird heutzutage zumeist eine weiße Krawatte, eine Fliege oder ein Schal getragen. Selbst das Bundesverfassungsgericht nutzte nach seiner Etablierung 1951 für ungefähr ein Jahrzehnt diesen Talar, ehe es zur Betonung seiner besonderen Stellung ein eigenes, scharlachrotes Gewand einsetzte. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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