Immer mehr Menschen nutzen OnlyFans – ein neues Gesetz soll die wilde Phase der Sex-Plattform beenden. Es droht sogar eine Gefängnisstrafe.
Wegen Sex-Videos ins GefängnisNeues Gesetz innerhalb der EU – wer jetzt aufpassen muss

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Olympionikin Alysha Newman, hier beim Twerken bei den Sommerspielen in Paris 2024, zählt zu den bekanntesten Nutzerinnen von OnlyFans. Dort teilt sie freizügige Inhalte.
Vor einigen Jahren war es noch eine absolute Nischen-Plattform, mittlerweile tummeln sich auch zahlreiche Stars auf OnlyFans – unter anderem auch Olympionikin Alysha Newman (30), die rund um die Olympischen Spiele 2024 in Paris aufgrund ihrer Inhalte für Wirbel sorgte.
Im Grunde gibt es wöchentlich neue (Online-)Größen, die beschließen, die Plattform zu nutzen – in den meisten Fällen, um nicht-jugendfreie Inhalte zu teilen.
OnlyFans-Nutzung kann in Schweden für Haftstrafen sorgen – unter diesem Umstand
Es entwickelte sich durchaus, wie so häufig bei Internet-Neuheiten, eine Situation, in der es (in erster Linie rechtlich) einige Grauzonen gab. Nun geht ein EU-Land entschieden dagegen vor.
Am Dienstag (20. Mai 2025) wurde in Schweden ein Gesetz beschlossen, durch das OnlyFans-Nutzenden unter Umständen sogar eine Haftstrafe droht. Dabei soll aber laut „Sweden Herald“ nicht gegen diejenigen vorgegangen werden, die online die Inhalte verkaufen.
Denn eigentlich steht bei dem neuen Gesetz, das zum 1. Juli in Kraft tritt, im Fokus, dass die Ausbeutung von Menschen unterbunden wird. In Schweden ist unter anderem schon lange verboten, für sexuelle Dienstleistungen zu zahlen – verboten ist wiederum nicht, sexuelle Dienstleistungen anzubieten.
Es geht also darum, nicht die Personen, die nicht selten aus einer Notlage heraus Dienstleistungen anbieten, zu bestrafen, sondern diejenigen, die das gegebenenfalls ausnutzen (wollen).
So läuft es auch beim neuen OnlyFans-Gesetz! Strafbar machen sich dem Bericht zufolge die, die sexuelle Dienstleistungen über diese Online-Plattformen erwerben, wenn diese ausschließlich zum Nutzen bzw. der Befriedigung des Käufers gilt.
Heißt: Bezahlt etwa ein Mann ein weibliches OnlyFans-Model, um ein spezielles Video für ihn aufzunehmen, indem einer seiner Fetische befriedigt wird, riskiert er ein strafrechtliches Nachspiel.
Anders sieht es derweil bei pornografischen Inhalten aus, die quasi für die Allgemeinheit und nicht spezifisch für eine Person produziert wurden. Das ist weiterhin legal und nicht von dem neuen Gesetz betroffen.
Durch das neue Gesetz wird künftig nicht mehr unterschieden, ob eine Person eine sexuelle Dienstleistung physisch oder online erwirbt. Bei dem bereits seit Jahren bestehenden Gesetz droht eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr – dieselbe Handhabung gibt es dann auch ab Juli für Online-Dienstleistung.