Achtung beim Freikratzen des AutosEs droht ein richtig hohes Bußgeld bei vereisten Scheiben

Es wird kalt, der Winter bricht ins Land – und eine unbeliebte Tätigkeit steht wieder an, bevor man mit dem Auto in den Tag startet: Eiskratzen. Doch Achtung, der ADAC warnt vor einem weit verbreiteten Fehler. Ein hohes Bußgeld droht.

von Martin Gätke (mg)

Es ist kalt in Deutschland, in vielen Teilen schneit es bereits, die Temperaturen sinken immer weiter. Und überall ist ein lautes „Kchch, kchch“ zu hören. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen morgens wieder mal zum Eiskratzer greifen, um die Fenster des eigenen Gefährts vor Schnee und Eis zu befreien, bevor es zur Arbeit gehen kann. 

Eine durchaus lästige Aufgabe, kann sie doch durchaus je nach Wetterlage einige Zeit in Anspruch nehmen. Und gerade am Morgen haben es viele Menschen eilig. Viele greifen daher zu einem Trick – vor dem allerdings warnt der ADAC eindringlich.

Kälte: Viele riskieren beim Eiskratzen hohe Kosten

Gerade wenn es morgens bitterkalt ist, befürchten viele Autofahrerinnen und Autofahrer bei einem Blick aufs Thermometer, dass viele Minuten ins Land gehen werden, bevor man starten kann. Einige lassen daher den Motor warmlaufen.

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Doch Achtung, das ist keine gute Idee. Und zwar aus mehreren Gründen, wie der ADAC darlegt: Denn es kann richtig teuer werden. Zum einen steige laut Autoclub der Spritverbrauch und auch die Warmlaufphase selbst sei für den Motor schädlich. Zum anderen droht ein hohes Bußgeld.

Laut ADAC haben Tests zudem gezeigt, dass das Fahrzeug durch das Laufenlassen des Motors im Stand kaum warm wird, der Vorgang lohnt sich also kaum. Nach vier Minuten Motor warm laufen bei einer Außentemperatur von zehn Grad minus habe das Motoröl gerade einmal eine Temperatur von minus sieben Grad erreicht. Aus der Lüftung im Wageninneren komme gerade mal ein laues Lüftchen mit einer Temperatur von 13 Grad – dafür wurde allerdings schon ein ganzes Stück an Benzin verbrannt, etwa 0,1 Liter. Bei den derzeitigen Spritkosten kann das also schnell ins Geld gehen.

Eiskratzen bei Kälte: Achtung, es droht ein hohes Bußgeld

Zudem, so erklärt der ADAC, verschleiße der Motor schneller. Die Reibung erhöhe sich, da das Motoröl länger brauche, um warm zu werden.

Und schlussendlich droht auch ein Bußgeld, denn alle Verkehrsteilnehmer sind dazu angehalten, jedwede unnötige Lärm- und Abgasbelästigung zu verhindern. Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt nämlich: „Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“

Heißt: Der Motor dient der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben vom Eis zu befreien. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro plus Verwaltungsgebühren rechnen. (mg)