Kamera daheim: Was erlaubt ist und was teuer werden kann.
Kamera-Falle zu HauseWann die private Videoüberwachung teuer und illegal werden kann

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Sieht alles: eine Überwachungskamera Schwenkfunktion für den Innenbereich. Aber darf sie das auch?
Kameras zur Überwachung sind nicht mehr bloß an Bahnhöfen oder in Firmen zu sehen – immer mehr Deutsche setzen auch im Privatleben auf die Technik. Sei es, um Diebe abzuschrecken, den Vierbeiner im Auge zu behalten oder sich einfach sicherer zu fühlen: Das eigene Zuhause mit Videoaugen zu versehen, wirkt zunächst wie eine vernünftige Idee zum Selbstschutz.
Aber ganz so simpel ist das Ganze nicht. Juristische Hürden existieren nämlich auch im eigenen Heim – vor allem, wenn andere Menschen gefilmt werden könnten. Wie die dpa meldet, beschäftigt ein brisanter Fall, der noch nicht final entschieden wurde, derzeit sogar den Bundesgerichtshof (BGH, Az. I ZR 289/25). Sobald die Linse nicht nur das eigene Tun, sondern auch fremde Personen aufzeichnet, drängt sich eine entscheidende Frage auf: Was ist gestattet – und ab wann wird es zu einer verbotenen Verletzung von Persönlichkeitsrechten? Hier sind die Antworten auf die brennendsten Fragen:
Wie weit darf ich bei der Kamera-Überwachung zu Hause gehen?
„Unbeschränkt, solange niemand anders im Bild ist“, stellt Rechtsanwalt Prof. Niko Härting klar, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein. Sobald jedoch Verwandte, Mitbewohner oder Gäste vor die Linse geraten, müssen bei der Erstellung von Filmaufnahmen stets auch ihre Persönlichkeitsrechte beachtet werden, betont Philipp Gabrys, ein Fachanwalt für IT-Recht aus Schleswig-Holstein: „Hier muss immer eine Interessenabwägung durchgeführt werden.“
Was laut Gabrys normalerweise absolut tabu ist: Das Filmen in Bädern oder Schlafräumen, die auch von anderen Personen benutzt werden, da hier ihre Intimsphäre verletzt wird. Ebenso dürfen keine öffentlichen Zonen oder angrenzende Grundstücke von der Linse erfasst werden – zum Beispiel durch das Wohnzimmerfenster.
Muss ich Leute warnen, die ich filme?
Genau das ist eine der zentralen Streitpunkte in dem Verfahren, das vor dem BGH läuft: Bin ich verpflichtet, Dritte über die Aufnahmen in Kenntnis zu setzen oder gar ihre Zustimmung einzuholen? Philipp Gabrys ist überzeugt, dass andere Menschen mit passenden Schildern darauf aufmerksam gemacht werden müssen, dass gefilmt wird. Nur dann hätten sie eine Chance, ihr Benehmen anzupassen oder dem Filmen aus dem Weg zu gehen.
Beim Filmen im eigenen Zimmer einer Wohngemeinschaft ist die Lage jedoch eine andere: „Da darf ich auch ohne Hinweis filmen, weil ich davon ausgehen kann, dass das niemand betritt“, erklärt Niko Härting. Der Schutz des privaten Raums in der WG wiegt hier schwerer als das Interesse eines potenziellen Diebes, meint auch Philipp Gabrys.
Achten Sie aber unbedingt darauf, dass Ihr Überwachungsgerät keine Audiospuren aufnehmen kann. Die verdeckte Aufnahme von Gesprächen ist in Deutschland nämlich ein Straftatbestand. „Man sollte sich also für eine Kamera ohne diese Funktion entscheiden oder diese Funktion zumindest deaktivieren“, empfiehlt Gabrys.
Gibt es für die Familie eine Ausnahme?
Niko Härting vermutet, dass der BGH auch zu diesem Punkt ein Urteil fällen könnte. Es sei zumindest vorstellbar, dass das Gericht hier Unterschiede macht.
Laut Philipp Gabrys gelten die Vorschriften momentan für jeden gleich – somit besitzen auch Angehörige und Lebenspartner das Recht, über die Filmaufnahmen informiert zu werden oder Einspruch zu erheben.
Kann ich verlangen, dass illegale Aufnahmen gelöscht werden?
„Wenn die Grenzen zulässiger Videoaufnahmen überschritten sind, besteht sowohl aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht als auch aus der eventuell anwendbaren Datenschutzgrundverordnung ein Anspruch auf Auskunft und Löschung“, erklärt Anwalt Gabrys. Dies trifft beispielsweise zu, wenn die Aufzeichnungen verdeckt, planmäßig oder in intimen Bereichen wie dem Bad oder Schlafzimmer gemacht wurden.
Wer den Filmaufnahmen jedoch sein Einverständnis gegeben hat, besitzt laut Niko Härting im Nachhinein weder einen Anspruch auf Entfernung der Daten noch das Recht, sie sich anzusehen.
Kann ich Geld für heimliche Filmaufnahmen fordern?
„Bei unzulässiger Videoüberwachung können auch Schadenersatzansprüche bestehen“, sagt Philipp Gabrys. „Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts jedoch nur bei besonders schwerwiegenden Rechtsverletzungen.“
Falls der BGH jedoch urteilen sollte, dass bei der Überwachung im privaten Bereich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greift, besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld bereits bei geringfügigen Verstößen gegen das Recht. (dpa/bearbeitet durch Gemini 2.5 Pro)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
