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Krank durch PestizideParkinson wird als Berufskrankheit anerkannt – was das bedeutet

Eine Ärztin füllt ein Dokument aus

Copyright: Christin Klose/dpa-tmn

Berufskrankheit ja oder nein – das entscheidet ein Verfahren. Ärztinnen, Arbeitgeber oder Betroffene können den Verdacht melden. Je früher, desto besser.

Parkinson durch Pestizide: Hoffnung und ein harter Kampf.

Pestizide machen krank: Endlich Hoffnung für Parkinson-Betroffene – aber der Weg zur Anerkennung ist ein harter Kampf. Eine bedeutende Entscheidung aus Berlin könnte für viele Menschen in NRW alles ändern. Wer bei der Arbeit mit Pestiziden in Kontakt kam und an Parkinson leidet, bekommt bald mehr Unterstützung. Doch der Weg dorthin ist oft ein zäher Kampf mit den Behörden.

Diese Nachricht lässt besonders Menschen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und in der Forstwirtschaft aufatmen: Ende Mai hat das Bundeskabinett entschieden, dass Parkinson, verursacht durch den jahrelangen Umgang mit Pestiziden, in die offizielle Liste der Berufskrankheiten aufgenommen wird. Das ist ein gewaltiger Fortschritt für alle Betroffenen.

Zwar steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus, aber das Bundesarbeitsministerium empfiehlt Betroffenen, nicht zu warten. Ihr könnt also bereits jetzt aktiv werden und euch an euren Arzt oder die zuständige Unfallkasse wenden.

Langer Kampf um Anerkennung

Wer durch seine Arbeit krank wird, steht jedoch häufig vor einem mühsamen und langwierigen Verfahren. Experten raten daher dringend, einen Verdacht immer sofort zu melden. Denn je schneller die Meldung eingeht, umso rascher kann die Prüfung beginnen.

Die Mühe ist es aber wert: Wird eine Berufskrankheit offiziell bestätigt, gibt es Anspruch auf weitreichende finanzielle Hilfen und medizinische Unterstützung. Negative Konsequenzen im Beruf muss man normalerweise nicht fürchten.

So läuft das Verfahren ab

Das Verfahren kommt ins Rollen, sobald ein Mediziner, der Arbeitgeber, die Krankenkasse oder man selbst den Verdacht bei der verantwortlichen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einreicht. Für Ärzte und Arbeitgeber ist diese Meldung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Anschließend untersucht die Versicherung, ob der Job wirklich der Auslöser für die Krankheit ist. Hierfür werden medizinische Gutachten angefordert, Fragebögen zum Berufsleben analysiert und manchmal wird sogar der Arbeitsplatz selbst unter die Lupe genommen, wie das Bundesarbeitsministerium erläutert. Das Ganze kann sich über Monate hinziehen.

Ein entscheidender Ratschlag vom Ministerium lautet: „Fragebögen so genau und detailliert wie möglich auszufüllen“. Denn oft könnt ihr selbst die besten Angaben zu den Bedingungen an eurem Arbeitsplatz machen.

Der „Wie bitte?!“-Moment: Nur wenige Anträge erfolgreich

Die Statistik zeigt, wie schwierig der Kampf ist: Im Jahr 2024 landeten 90.749 Verdachtsanzeigen bei den zuständigen Stellen. Aber am Ende wurde nicht einmal jeder dritte Fall als Berufskrankheit bestätigt (26.821).

Was passiert nach der Entscheidung?

Wenn die Krankheit anerkannt ist, lautet das oberste Ziel, „mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden“, so erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) das Vorgehen.

Die Hilfen umfassen alles von ärztlicher Behandlung bis zu Maßnahmen für den Wiedereinstieg in den Job. Falls eure Arbeitsfähigkeit um mindestens 20 Prozent verringert ist, zahlen die Unfallkassen unter Umständen sogar eine Rente.

Und was, wenn der Antrag abgelehnt wird? Dann könnt ihr Widerspruch einlegen. Führt auch das zu nichts, bleibt immer noch der Gang zum Sozialgericht. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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