Niesen, rote Augen: Heuschnupfen im Job ist die Hölle.
„Nein, das müssen Sie nicht“Anwalt klärt auf, was Allergiker im Job dürfen und was nicht

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Ach wie schön, der Frühling ist da? Für Allergiker ist das eine harte Zeit.
Das Frühjahr bringt für unzählige Arbeitnehmer eine echte Plage mit sich. Die Nase läuft, die Augen jucken, an Konzentration ist kaum zu denken – eine Pollenallergie kann die Produktivität im Job lahmlegen. Aber welche Rechte haben Betroffene? Die Arbeitsmedizinerin Vera Stich-Kreitner und der Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel bringen Licht ins Dunkel.
Muss ich trotz Pollen-Allergie draußen arbeiten?
Stellen Sie sich vor, Sie sind Erzieher und sollen mit der Gruppe auf eine blühende Wiese, während die Pollen fliegen. Ein Albtraum! Sind Sie dazu verpflichtet? „Nein. Der Arbeitgeber trägt dafür Sorge, dass ich bei Heuschnupfen nicht in großem Maße Pollen ausgesetzt bin“, erklärt Anwalt Volker Görzel. Diese Schutzpflicht gilt ebenso im Büro. „Ein Büroarbeiter mit Heuschnupfen muss etwa die Möglichkeit haben, sein Fenster zu schließen, wenn draußen das Gras gemäht wird“, so Görzel. Entscheidend ist hierfür ein ärztliches Attest. Es muss belegen, welchen Belastungen Sie aus dem Weg gehen sollten, aber die genaue Diagnose ist Privatsache.
Heuschnupfen: Wann ist eine Krankschreibung möglich?
Falls die Symptome die Arbeit unmöglich machen, ist eine Krankschreibung der richtige Weg. „Das ist möglich“, bekräftigt Görzel. Es gilt die gleiche Grundregel wie bei allen anderen Krankheiten: „Die Krankheit hält mich davon ab, meine Arbeit zu verrichten.“ Dies könnte beispielsweise bei heftiger Atemnot zutreffen. Dann ist wie üblich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt nötig.
Medikamente: Darf der Chef mich dazu zwingen?
Wirksame Präparate können die Beschwerden deutlich mildern. „Gerade die neueren Antihistaminika machen nicht mehr oder nur noch gering müde“, erläutert Arbeitsmedizinerin Vera Stich-Kreitner laut einer Meldung der dpa. Aber kann der Vorgesetzte Sie zur Einnahme verpflichten? Ein klares Nein vom Juristen: „Wenn ein Mitarbeiter keine Medikamente nehmen möchte, darf der Chef ihn dazu auch nicht zwingen“, stellt Görzel fest. Seien Sie aber vorsichtig: Machen die Mittel schläfrig, ist Eigenverantwortung gefragt. „Sie müssen dann auf ihren Arbeitgeber zugehen, wenn Sie nicht mehr arbeitstüchtig sind“, warnt Görzel. Dies ist vor allem beim Bedienen von Maschinen oder im Straßenverkehr unerlässlich.
Muss ich Heuschnupfen im Bewerbungsgespräch angeben?
Hierzu liefert der Fachanwalt für Arbeitsrecht eine eindeutige Auskunft. „Nein, das müssen Sie nicht“, sagt Volker Görzel. Er fügt hinzu: „Ihr Heuschnupfen geht den Arbeitgeber erst mal nichts an.“
Es ist also entscheidend, seine eigenen Rechte zu kennen und bei heftigen Beschwerden nicht aus Sorge um den Arbeitsplatz die Gesundheit zu riskieren. Der Gang zum Arzt ist der wichtigste erste Schritt, um die Pollensaison im Beruf unbeschadet zu meistern. (red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
