Haben Streaming-Dienste einfach so die Preise erhöht? Ein Verein will jetzt Hunderte Euro für Kunden zurückholen.
Streaming-HammerNetflix, Sky und Co. droht Klage – Hunderte Euro für dich drin?

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Haben die Streamingdienste zu Unrecht ihre Preise erhöht?
Schon wieder Zoff um die Kosten fürs Streaming! Nach ähnlichen Fällen bei DAZN und Prime Video trifft es jetzt die nächsten Giganten. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat Verbandsklagen gegen Netflix, Apple TV und den Sky-Dienst Wow angekündigt. Es geht um die Preiserhöhungen der letzten Zeit, die vielen Nutzern sauer aufgestoßen sind.
Der Knackpunkt ist eine Klausel im Kleingedruckten. Laut VSV haben die Anbieter die Preise für laufende Abos einfach erhöht und sich dabei auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) berufen. Eine extra Zustimmung der Kunden? Fehlanzeige! Für die Verbraucherschützer ist die Sache klar: „Derartige Klauseln benachteiligen Verbraucher unangemessen und sind unwirksam“. Das berichtet „DWDL.de“.
Bis zu 700 Euro Rückzahlung möglich
Für betroffene Kunden könnte sich der Ärger lohnen. Der Verein aus Wien will Erstattungen von 200 bis 700 Euro erkämpfen – je nachdem, welche und wie viele Abos man hatte. Um das zu schaffen, hat sich der VSV mit einer Anwaltskanzlei aus Berlin und einem Prozessfinanzierer verbündet. Aktuell werden Leute gesucht, die sich der Klage anschließen wollen – und das völlig kostenlos. Der Finanzierer übernimmt das Risiko und bekommt im Erfolgsfall eine Provision von 9,9 Prozent.
Und was sagen die Streaming-Dienste dazu? Bei Sky, das seit Kurzem zu RTL Deutschland gehört, gibt man sich zugeknöpft. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de, dass die Klage eingegangen ist und geprüft wird. Mehr will man mit Verweis auf das laufende Verfahren aber nicht sagen: „Darüber hinaus äußern wir uns mit Blick auf das laufende gerichtliche Verfahren derzeit nicht“.
Netflix hingegen wehrt sich entschieden gegen die Vorwürfe. Zwar sei die Klage noch nicht offiziell zugestellt worden, man könne also nicht ins Detail gehen. Aber das Unternehmen stellt klar: Anders als vom VSV behauptet, habe man sich in Deutschland bei Preiserhöhungen gar nicht auf die Klauseln in den AGB gestützt. Stattdessen habe man sich immer das explizite Einverständnis der Kundinnen und Kunden geholt. (red)
