Ethikrat erteilt Altersgrenze für Social Media Absage
Ethikrat mit PaukenschlagGremium gegen pauschales Mindestalter für soziale Medien

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Apps für soziale Medien haben sehr unterschiedliche Funktionen. (Illustration)
Der Deutsche Ethikrat erteilt einer pauschalen gesetzlichen Altersgrenze für die Nutzung von sozialen Medien eine Absage. Stattdessen sollten für einzelne digitale Angebote maßgeschneiderte Regelungen gelten, so der Rat in seiner neuen Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“.
„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, so die Erklärung des Vorsitzenden des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister. Der Schutz junger Leute müsse mit ihren Interessen an digitaler Beteiligung und dem Erwerb von Fähigkeiten in Einklang gebracht werden. „Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“
Gefahr durch Endlos-Scrollen statt durch Apps
Die Gefahren lauern laut dem Ethikrat nicht generell bei Social Media, sondern bei bestimmten Merkmalen wie zum Beispiel Endlos-Feeds, die automatisch immer neue Inhalte nachladen. Zudem sei der Reifegrad von Kindern selbst in der gleichen Altersgruppe oft sehr verschieden. Ein alleiniger Fokus auf die Risiken von sozialen Netzwerken würde außerdem ignorieren, welche Bedrohungen von anderen digitalen Diensten ausgehen können.
Ein generelles Mindestalter würde darüber hinaus die Entwicklung der Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen hemmen. Es wäre zudem ein „unverhältnismäßiger“ Eingriff in das Recht der Eltern, den Medienzugang ihres Kindes selbst zu steuern.

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Helmut Frister betont, dass digitale Angebote eine wichtige Rolle bei der Erfüllung der Kommunikations- und Informationsbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen spielen. (Archivbild)
Stattdessen fordert der Ethikrat ein breites Schutzkonzept, das auch andere digitale Dienste einbezieht. Die jeweiligen Risiken sollen analysiert und passende Schutzmaßnahmen entwickelt werden. „Für ein solches Schutzkonzept bietet die seit Februar 2024 geltende Regulierung der Onlineplattformen im Digital Services Act der Europäischen Union bereits eine gute Grundlage“, sagt Frister. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“
So sieht der 3-Stufen-Plan zum Schutz der Kinder aus
Für den technischen Jugendschutz schlägt der Rat ein konkretes dreistufiges Modell vor. In der ersten Stufe sollen die Eltern den Zugang zu digitalen Angeboten steuern. „Technisch würde diese Kontrolle durch die Eingabe des Alters der Kinder bei der Konfiguration der Endgeräte sowie durch die Regulierung von Nutzungszeiten oder des Zugangs auf Apps auf den Endgeräten erfolgen.“
Als zweite Sicherheitsstufe könnten zusätzliche Altersprüfungen direkt auf den Geräten dienen, falls Eltern diese Werkzeuge nicht oder nur unzureichend verwenden. Eine Möglichkeit wäre, dass die Geräte das Alter mittels offizieller Dokumente verifizieren.
Als dritte und strengste Stufe sollen für den Zugang zu Inhalten, die für Minderjährige absolut tabu sind (etwa nach dem Strafgesetzbuch), spezielle Verifikationsmechanismen erforderlich sein. Dabei müssen die Anbieter sicherstellen, „dass der Altersnachweis auch wirklich von der Person stammt, die das Angebot nutzen will“. (dpa/red)
Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.
