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Strafbefehl!Jimi Blue Ochsenknecht soll 2.000 Euro geprellt haben

Jimi Blue Ochsenknecht und Kamerateam

Copyright: IMAGO / Eibner Europa

Jimi Blue Ochsenknecht muss sich erneut vor Gericht verantworten. (Archivbild)

Aktualisiert

Erneut juristischer Ärger für Jimi Blue Ochsenknecht.

Die Negativschlagzeilen um Jimi Blue Ochsenknecht reißen nicht ab! Der TV-Star soll schon wieder seine Zeche nicht beglichen haben. Eine Justizsprecherin aus München hat jetzt bestätigt, dass ein Strafbefehl gegen den 34-Jährigen vorliegt. Der schwere Vorwurf: Betrug.

Was genau ist passiert? Schauplatz ist die Stadt Graz. Dort soll der Promi-Sohn am 28. März 2022 erst im Asia-Lokal „Miss Cho“ und danach in der „Katze Katze“-Cocktailbar gewesen sein.

Strafbefehl gegen Jimi Blue Ochsenknecht liegt vor

Er soll sich aus beiden Etablissements verabschiedet haben, ohne die Zeche zu begleichen – eine Summe von fast 2.000 Euro, wie aus dem Strafbefehl hervorgeht. Das berichtet unter anderem „t-online“.

Bereits am 31. Januar 2025 hatte das Amtsgericht den Strafbefehl ausgestellt. Dagegen wehrte sich Ochsenknecht anfangs per Einspruch.

Doch kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin am 2. März 2026 machte er einen Rückzieher. Damit ist der Strafbefehl nun gültig. Die Folge: Er muss 80 Tagessätze in „mittlerer zweistelliger“ Höhe berappen, bleibt aber ohne Vorstrafe.

Ochsenknecht-Anwalt spricht von Verantwortung und Schlussstrich

Sein Anwalt ließ verlauten, die Angelegenheit sei „durch den Strafbefehl schon vor über einem Jahr abgeschlossen“ worden. Wegen einer „fehlerhaften Zustellung“ habe man nur vorsorglich Einspruch eingelegt. Die offenen Posten seien mittlerweile bezahlt. „Der Strafbefehl wurde nun akzeptiert, um die Verantwortung zu übernehmen und einen Schlussstrich zu ziehen.“

Für den Promi-Sohn ist es leider kein neues Thema, wegen offener Rechnungen Ärger mit der Justiz zu bekommen. Erst im Sommer des letzten Jahres klickten für ihn am Hamburger Flughafen die Handschellen, woraufhin er Zeit in diversen deutschen Gefängnissen absitzen musste.

Der Grund damals: eine offene Hotelrechnung über 14.000 Euro aus dem Jahr 2021, ebenfalls aus Österreich. Nach seiner Überstellung dorthin wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 18.000 Euro fallengelassen. (jag)

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