Nach OhrfeigeOscar-Gewinner muss Konsequenzen tragen: Heftige Strafe für Will Smith

Will Smith, hier bei der Oscar-Verleihung am 27. März 2022, wurde vom Academy-Vorstand hart bestraft.

Will Smith, hier bei der Oscar-Verleihung am 27. März 2022, wurde vom Academy-Vorstand hart bestraft.

Der Academy-Vorstand hat entschieden. Die Ohrfeige von Will Smith für Moderator Chris Rock hat Konsequenzen. Und die sind ganz schön heftig für einen Oscar-Gewinner.

Glamouröse Auftritte auf der Oscar-Bühne oder bei Hollywood-Galas. Für Will Smith (53) sind sie ab sofort tabu. Der Academy-Vorstand hat entschieden. Nach dem Ohrfeigen-Eklat um Oscar-Gewinner Smith bei den 94. Academy Awards darf der „King Richard“-Schauspieler nun nicht mehr an Oscar-Verleihungen und anderen Academy-Events teilnehmen.

Dieser Ausschluss soll für zehn Jahre gelten. Dies gab der Verband am Freitag, 8. April 2022, in Los Angeles bekannt.

Der Academy-Vorstand war am Freitagvormittag (Ortszeit) zu einer Sitzung zusammengetroffen, um über Konsequenzen für das gewalttätige Verhalten von Smith zu beraten.

Alles zum Thema Hollywood

Smith hatte dem Komiker Chris Rock bei der Oscar-Gala am 27. März auf der Bühne eine Ohrfeige verpasst, nachdem dieser einen Witz über Smiths Ehefrau Jada Pinkett gemacht hatte. Darin ging es um ihren kahlgeschorenen Kopf, die Schauspielerin leidet unter krankhaftem Haarausfall. Kurz darauf wurde Smith für seine Rolle im Tennisdrama „King Richard“ als bester Hauptdarsteller ausgezeichnet.

Oscars 2022: Will Smith über eigenes Verhalten schockiert

Will Smith selbst hatte wenige Tage nach der Oscar-Verleihung seinen Rücktritt aus der Oscar-Akademie bekanntgegeben. Er nannte sein Verhalten „schockierend, schmerzhaft und unentschuldbar“. Der Star, dessen Karriere mit der Serie „Der Prinz von Bel Air“ begann, ist bekannt aus Hollywood-Filmen wie „Independence Day“, „Men in Black“ und „Bad Boys“.

Nach der Ohrfeige waren auch Forderungen laut geworden, Smith seinen Oscar abzuerkennen. Eine solch harte Strafe hatte aber als nahezu ausgeschlossen gegolten. (dpa/afp)