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GerichtsverhandlungSuff-Fahrt mit Unfall hat Folgen für Menowin Fröhlich

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Menowin Fröhlich (hier bei seiner Teilnahme bei „Promi Big Brother“ 2015) musste sich un vor Gericht verantworten.

von Simon Küpper (sku)

Darmstadt/Köln – „Morgen ist ein scheiß Tag.“ Diesen Satz postete Menowin Fröhlich (32) am Montagmorgen in seiner Instagram-Story auf schwarzem Hintergrund. Rund 22 Stunden später folgt: „Hoffentlich wird alles gut“. 

Denn der Sänger muss sich am Dienstagmorgen vor Gericht verantworten. Den Grund postet er auch auf Instagram: „Strafsache wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ heißt es in der Vorladung. 

Doch nach EXPRESS-Infos steckt noch mehr dahinter. Denn Menowin fuhr im Juni 2019 nicht nur ohne Führerschein, sondern auch noch betrunken (1,13 Promille) und unter Einfluss von Marihuana – und dann baute er auch noch einen Unfall! 

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Glücklicherweise war nur er selbst daran beteiligt, kam mit dem Wagen in einer Kurve von der Straße ab. Niemand wurde schwerer verletzt. 

Menowin Fröhlich: Wegen Suff-Fahrt vor Gericht

Gut für Menowin: Dass die Polizisten, die den Unfall aufnahmen sein Verhalten dokumentierten. Denn in der Akte wurde nach EXPRESS-Informationen vermerkt, dass der Sänger freundlich geblieben sei und „nicht erkennbar unter Alkohol stand“. 

Die Beamten konnten den Alkoholkonsum zwar riechen, deshalb auch die Kontrolle darauf, aber Menowin war demnach in seinem Verhalten nicht auffällig. Und das bei 1,13 Promille!

Auf der einen Seite also gut für ihn – auf der anderen Seite auch besorgniserregend. Denn wer bei diesem Wert keine deutlichen Anzeichen auf Alkoholkonsum zeigt, kann kein Gelegenheitstrinker sein.

„Mein Mandant ist reumütig. Er möchte mit diesem Leben abschließen“, sagte Claus Eßer, Fröhlichs Kölner Anwalt, EXPRESS auf Anfrage kurz vor der Verhandlung. 

Tatsächlich versuchte Menowin in den letzten Monaten – zum wiederholten Mal – von seinen Suchtproblemen wegzukommen. Auch ein Grund dafür, warum er ins „Big Brother“-Haus einzog. 

Hier lesen Sie mehr: Menowin Fröhlich – Alkohol- und Drogenbeichte bei „Big Brother“

Trotz aller Besserungs-Bekundungen sind da aber eben noch Altlasten aus dem Weg zu räumen. Darunter auch ein Zoff mit einem Taxiunternehmer aus Hessen. Seit Monaten kämpfen diese dafür, dass Menowin eine alte Rechnung bezahlt. 

Hier geht es um eine Fahrt (2. November 2019) von einer Diskothek in Bensheim über Frankfurt nach Wiesbaden. Da Menowin an dem Abend nicht bezahlen konnte, wurde schriftlich eine Zahlung spätestens zwei Tage später vereinbart (liegt EXPRESS vor).

Einen Teil (200 Euro) hat er inzwischen beglichen, doch auf rund 159,54 Euro warten die Taxi-Unternehmer noch immer. 

Diese enttäuscht zu unserer Redaktion: „Da nimmt man den Rechtsanwalt aus der Geschichte raus, und denkt noch an das gute in einem Menschen, und wird doch wieder eines Besseren belehrt.“

Menowin Fröhlich: Richter verhängt „faire“ Strafe

Urteil der Richter im nun verhandelten Fall: ein Jahr auf Bewährung und zwei Jahre Führerscheinsperre. Außerdem wurde ihm als Therapie-Maßnahme ein Entzug auferlegt.

Anwalt Eßer: „Ich bin zufrieden mit dem Urteil. Wir hatten einen sehr fairen Richter, Menowin wird alle seine Therapie-Auflagen erfüllen. Ich schaue für meinen Mandanten zuversichtlich in die Zukunft.“

Da bleibt wohl demnächst öfter nur ein Taxi – das er hoffentlich direkt bezahlt.