Nach dem Urteil gegen Mette-Marits Sohn hoffte eine Geschädigte auf mehr Schmerzensgeld. Doch Norwegens Justiz zieht eine klare Grenze.
Royal-Sohn vor GerichtNächster Dämpfer für seine Ex – sie wollte mehr Geld

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Kann Marius Borg Høiby (M) aufatmen? (Archivbild)
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Nächster Schlag für die Ex-Freundin von Marius Borg Høiby! Im Prozess gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit hat sie eine Niederlage erlitten. Das Berufungsgericht Borgarting wies ihren Antrag ab. Es geht um eine fette Summe Schmerzensgeld, die nun doch nicht neu verhandelt wird.
Zur Erinnerung: Am 15. Juni 2026 wurde der heute 29-Jährige in Oslo verurteilt. Er sollte seiner Ex, in den Medien nur als „Frogner-Frau“ bekannt, 110.000 norwegische Kronen (etwa 10.296 Euro) zahlen.
Ex-Freundin wollte noch mehr Geld – Prozess in Gefahr?
Doch das war ihr nicht genug. Ihre Anwältin, Mette Yvonne Larsen, forderte eine saftige Erhöhung auf bis zu 250.000 Kronen. Ihr Argument: Høibys Taten würden einer Misshandlung in einer Beziehung ähneln. Ein schwerer Vorwurf, für den er aber nie angeklagt oder verurteilt wurde.

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Prozess gegen Marius Borg Hoiby. (Archivbild)
Doch das Berufungsgericht schob dem Ganzen jetzt einen Riegel vor. In der offiziellen Mitteilung heißt es: „Das Borgarting-Berufungsgericht hat heute entschieden, dass dem Antrag einer der Geschädigten im Strafverfahren gegen Marius Borg Høiby auf erneute Prüfung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche nicht stattgegeben wird.“ Die Begründung ist knallhart: Eine neue Prüfung würde zu viele neue Beweise erfordern und den eigentlichen Strafprozess massiv stören.
Anwälte von Mette-Marits Sohn feiern den Etappensieg
Klar, dass bei Høibys Anwälten die Sektkorken knallen. Verteidiger Daniel Storrvik sagte dem Sender TV 2: „Wir haben uns dagegen ausgesprochen, dass es eine Grundlage dafür gibt, diese Forderung zusammen mit dem Berufungsverfahren zu behandeln, und sind zufrieden, dass das Berufungsgericht unsere Ansicht teilt.“
Sein Kollege Alexander Greaker legte gegenüber der Zeitung „VG“ nach: „Wir haben stets deutlich gemacht, dass die Forderung nicht in das anberaumte Berufungsverfahren gehört. Das Berufungsgericht hat uns nun Recht gegeben.“
Die Vorwürfe gegen Høiby wiegen schwer. Im Juni wurde er bereits wegen Gewalttaten, Sachbeschädigung, sexueller Belästigung und der Verletzung von Kontaktverboten verurteilt. Doch im Berufungsprozess geht es um noch mehr: Es stehen zwei Vergewaltigungen und die Misshandlung seiner anderen Ex-Freundin Nora Haukland im Raum.
Sogar die Staatsanwaltschaft findet die bisherige Strafe von vier Jahren Haft zu milde und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Der große Showdown vor dem Borgarting-Gericht ist für den 9. Februar 2027 angesetzt. (jag)
