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Jetzt droht KlageStreit um Nacktszene mit 13-jähriger Nastassja Kinski eskaliert

Alice Schwarzer

Copyright: Jennifer Brückner/dpa

Alice Schwarzer richtet in der von ihr gegründeten Zeitschrift «Emma» deutliche Worten an Wim Wenders. (Archivbild)

Kinski-Nacktszene: Schwarzer fordert Schnitt, Klage droht

Der Zoff wegen einer Nacktszene mit der damals erst 13-jährigen Nastassja Kinski im Film „Falsche Bewegung“ (1975) kocht hoch. Jetzt meldet sich Feministin Alice Schwarzer (83) zu Wort und macht Regisseur Wim Wenders eine klare Ansage. Sie stellt eine unmissverständliche Forderung.

„Wim: Höre auf zu reden – und handle! Schneide endlich diese verdammten zwei Minuten raus aus deinem Film!“, verlangte die Gründerin des Magazins „Emma“ in einem Beitrag. In dem fast 50 Jahre alten Streifen ist Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen – eine Szene, die die Schauspielerin bis heute verfolgt.

Kinski: „Habe schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war“

Erst kürzlich sprach Kinski mit der „Süddeutschen Zeitung“ über den Dreh als Teenagerin: „Obwohl ich mit 13 noch nicht so viel wusste, habe ich schon gemerkt, dass das nicht in Ordnung war.“

Wenders will Debatte – Kinskis Anwalt droht mit Klage

Wenders warf eine grundsätzliche Frage auf, die die gesamte Filmwelt betrifft: „Wie geht man mit Filmerbe um?“ Sei es vertretbar, eine Passage herauszuschneiden, falls sie einer Schauspielerin – „die ich sehr verehrt habe und verehre“ – wehtue? „Kann man einen Film im Nachhinein kürzen?“, fragte Wenders und appellierte an die Deutsche Filmakademie, eine Diskussion zu führen.

Für Kinskis Anwalt Christian Schertz ist das reine Taktik. Er wirft Wenders vor, sich seiner persönlichen Verantwortung entziehen zu wollen. Besonders brisant: Laut Schertz weigert sich der Regisseur „bereits seit Jahren“, mit Kinski persönlich über die Szene zu sprechen. Deshalb kündigte der Anwalt jetzt juristische Schritte an.

Man werde die laufende Woche abwarten, ob eine Reaktion auf die öffentliche Auseinandersetzung folgt. „Wenn uns nicht bestätigt wird, dass die Szene entfernt wird, werden wir klagen“, erklärte Schertz. Als Begründung führte er die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Kinski als Kind an. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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