Hat er alles erfunden?Davidstern-Skandal: Gil Ofarim muss sich vor Leipziger Gericht verantworten

Hat Gil Ofarim eine antisemitische Beleidigung frei erfunden? Der Musiker behauptet, im vergangenen Jahr verbal von einem Leipziger Hotelmitarbeiter attackiert worden zu sein. Im Oktober steht er dafür vor Gericht. 

Rund ein Jahr nach seinen Antisemitismusvorwürfen gegen den Mitarbeiter eines Leipziger Hotels muss sich der Musiker Gil Ofarim wegen mutmaßlich falscher Verdächtigung und Verleumdung vor dem Landgericht der sächsischen Stadt verantworten.

Das Gericht ließ die entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft nach Angaben vom Mittwoch (21. September 2022) unverändert zu und eröffnete das Hauptverfahren. Es soll demnach am 24. Oktober beginnen.

Davidstern-Skandal: Gil Ofarim muss vor Gericht

Ofarim hatte im Oktober vergangenen Jahres Antisemitismusvorwürfe gegen den Mitarbeiter des Hotels erhoben, die damals hohe Welle schlugen. Unter anderem zeigte sich der damalige Außenminister Heiko Maas (SPD) „fassungslos“ und forderte einen „Schulterschluss der Gesellschaft“ gegen Antisemitismus.

Die Staatsanwaltschaft prüfte die Angelegenheit monatelang. Sie kam zu dem Ergebnis, dass sich der von dem Musiker beschriebene Vorfall gar nicht ereignet haben soll. Im März 2022 erhob die Behörde daher Anklage gegen den in München lebenden 40-jährigen Musiker wegen des Vorwurfs falscher Verdächtigung und Verleumdung, die anschließend vom Gericht geprüft wurde.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für Ofarim die Unschuldsvermutung. Der 40-Jährige hatte sich zuletzt nicht mehr öffentlich geäußert. Eine Stellungnahme seines Anwalts lag zunächst nicht vor.

Dass der Fall vor dem Landgericht verhandelt wird, hat mit der „besonderen Bedeutung“ aufgrund des Geschehens und der großen öffentlichen Aufmerksamkeit zu tun. Üblicherweise würden derartige Vorwürfe im Rahmen eines Prozesses vor dem Amtsgericht geklärt.

Gericht lässt Nebenklage des Hotelmitarbeiters zu

Parallel zur Anklage ließ das Leipziger Landgericht auch die Nebenklage des von Ofarim beschuldigten Hotelmitarbeiters zu. Für das Verfahren gegen den Musiker wurden zunächst Termine bis Ende November angesetzt.

Ofarim hatte angegeben, er sei von dem Hotelmitarbeiter beim Check-In dazu aufgefordert worden, eine Halskette mit Davidstern abzulegen. Die Vorwürfe äußerte er zunächst öffentlich in einem Video in einem sozialen Netzwerk, später wiederholte er sie laut Anklage gegenüber der Polizei.

Er ist deshalb wegen falscher Verdächtigung in zwei Fällen angeklagt, in einem Fall auch wegen Verleumdung. Das Leipziger Landgericht erteilte in seinem sogenannten Eröffnungsbeschluss ferner den formalen Hinweis, dass im Fall einer Verurteilung auch der Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt sein könnte. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt Gil Ofarim allerdings als unschuldig. (afp)