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Urteil im Taxi-KriegBGH entscheidet über umstrittene Rückkehrpflicht für Uber-Fahrer

Rechtsstreit Uber - Taxi

Copyright: Sebastian Gollnow/dpa

Für Mietwagen gelten andere Regeln als für Taxis. (Archivbild)

Streit um Uber & Co.: Kippt der BGH die Rückkehrpflicht?

Für den schnellen Weg von einem Ort zum anderen gibt's das Taxi oder man ordert einen Fahrer über Dienste wie Uber. Doch was nach der Fahrt geschieht, darüber zerbrechen sich die wenigsten den Kopf.

Genau diese Frage beschäftigt nun den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Im Kern wird verhandelt, ob ein Mietwagen nach einer Tour sofort zum Firmensitz zurückkehren muss. Diese als Rückkehrpflicht bekannte Regelung stammt aus dem Personenbeförderungsgesetz. Der erste Zivilsenat am BGH will heute (8.45 Uhr) sein Urteil in dieser juristischen Auseinandersetzung fällen.

Was soll die Rückkehrpflicht bringen?

Mit ihr soll eine Schieflage zwischen dem Taxigewerbe und den per App vermittelten Fahrdiensten ausgeglichen werden. Taxis haben nämlich Verpflichtungen, die für Mietwagen nicht gelten: So müssen sie den Service in ihrem genehmigten Bereich sicherstellen und auch Fahrten übernehmen, die sich nicht lohnen. Im Gegenzug dürfen sie nach einem Auftrag an Taxihalteplätzen auf neue Kunden warten.

Taxis seien Teil öffentlicher Daseinsvorsorge, sagt Michael Oppermann, Geschäftsführer beim Bundesverband Taxi und Mietwagen. Aus diesem Grund könnten Städte und Gemeinden zahlreiche Auflagen erteilen. Die Pflicht zur Rückkehr sei deshalb ein entscheidender Baustein mit einer Funktion, die den Markt reguliert.

Diese Perspektive teilt auch Markus Brohm, der beim Deutschen Landkreistag als Referatsleiter unter anderem für Verkehr zuständig ist, und bestätigt die Sichtweise: Taxis dürften nicht einem «ruinösen Wettbewerb» durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden, für die solche Auflagen nicht gelten. Seiner Meinung nach müsste die Rückkehr-Vorschrift sogar noch strenger gefasst und zum Beispiel durch eine Frist für Vorbestellungen erweitert werden.

Gerade in Großstädten sei der Raum auf den Straßen und Plätzen begrenzt, erklärt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Mietwagen mit Funk könnten helfen, dass Leute ihr eigenes Fahrzeug stehen lassen und trotzdem mobil sind. «Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es aber klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden.»

Welche Kritik gibt es daran?

Selbst die Befürworter gestehen zu, dass die Einhaltung der Pflicht kaum zu überwachen ist. Für Uber ist die Vorschrift aus der Zeit um 1980 nichts anderes als «ökonomischer und ökologischer Irrsinn»: Sie produziere Unmengen an Leerfahrten und treibe die Kosten für die Fahrdienstleister in die Höhe. «Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen», teilte ein Sprecher mit. Ein krasses Detail: Angeblich entstehen rund 30 Prozent der gesamten gefahrenen Kilometer nur durch die erzwungene Fahrt zurück zur Zentrale.

Ist es erlaubt, Taxis und Mietwagen unterschiedlich zu behandeln?

Ja, und das wurde von oberster Instanz bestätigt. Bereits im Jahr 1960 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Mietwagen nicht als öffentliche Verkehrsmittel gelten. Daher sind sie weder zur Beförderung verpflichtet noch an feste Preise gebunden. 1989 befasste es sich mit dem Rückkehrgebot für Mietwagen und kam zu dem Schluss: «Das Verbot, Mietwagen auf öffentlichen Straßen und Plätzen taxiähnlich bereitzustellen und dort Beförderungsaufträge anzunehmen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.»

Rechtsstreit Uber - Taxi

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Die Vorinstanzen gaben dem Taxiunternehmen recht. (Archivbild)

Worum geht es in dem Fall am BGH?

Eine Kölner Taxigenossenschaft hat ein Unternehmen verklagt, das Fahrten für den Dienst Uber X anbietet. Laut den Akten des BGH hat ein Fahrer nach dem Ende einer Fahrt um 10.10 Uhr seinen Wagen einfach am Zielort abgestellt. Den Informationen zufolge akzeptierte er drei Minuten später eine Probebuchung, die aber sofort wieder rückgängig gemacht wurde. Anschließend soll der Fahrer noch bis 10.22 Uhr an der Stelle verweilt haben, ehe er sich aus der Uber-App ausloggte.

Die Genossenschaft wertet dieses Verhalten als wettbewerbswidrige Missachtung der Rückkehr-Vorschrift und verlangt von dem beklagten Unternehmen eine Unterlassung. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht in Köln gaben der Klägerin recht. Nun kämpft die beklagte Firma vor dem BGH für eine Abweisung der Klage. (Az. I ZR 123/25)

Wie könnte der BGH entscheiden?

In Karlsruhe muss der erste Zivilsenat nun prüfen, ob die umstrittene Pflicht zur Rückkehr mit dem deutschen Grundgesetz und europäischem Recht vereinbar ist. Falls der Senat dies nicht selbst klären kann, müsste er die Sache zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof weiterleiten.

Hätte ein Wegfall der Rückkehrpflicht Folgen für Verbraucher?

Für den Taxiverband und den Landkreistag wäre eine Abschaffung ein schwerer Dämpfer. Auf den ersten Blick seien Taxis und Mietwagen austauschbar, sagt Oppermann. Schwierigkeiten entstünden aber, wenn Taxi-Betriebe schließen und dann zum Beispiel niemand mehr die nicht profitablen Touren fährt. Besonders in ländlichen Gebieten könnte dies zu einem großen Problem werden, sagt Brohm vom Landkreistag.

Rechtsstreit Uber - Taxi

Copyright: Sebastian Gollnow/dpa

Per App kann man bestellen. (Archivbild)

Die Kritiker haben natürlich eine andere Meinung: «Der Zwang zu ständigen Leerfahrten verursacht unnötige Kosten, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen, und belastet die Umwelt durch den ineffizienten Einsatz der Fahrzeuge völlig ohne Not», teilte Uber mit. Die starre Vorschrift blockiere außerdem die Entwicklung dringend erforderlicher Mobilitätsangebote auf dem Land. Vom Verbraucherzentrale Bundesverband gab es zu der Angelegenheit keine Stellungnahme.

Gibt es andere Instrumente?

Ja, die gibt es: Mindestpreise für Fahrten. Diese seien nicht bundesweit geregelt, sondern liegen in der Verantwortung der Kommunen, erklärt Oppermann. In Köln zum Beispiel ist seit Monatsbeginn festgelegt, dass Angebote von Mietwagen maximal 20 Prozent unter dem Preis für eine Taxifahrt liegen dürfen. In Heidelberg trat zum August 2025 eine Vorschrift in Kraft, die nur noch eine Differenz von 7,5 Prozent erlaubt. «Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt», teilte die Stadt dazu mit.

Wie ist das Taxi- und Mietwagengewerbe in Deutschland aufgestellt?

In Deutschland gibt es laut Informationen der IHK Rheinhessen, die sich auf ein aktuelles Fachbuch stützen, circa 50.000 zugelassene Taxis, 45.000 Fahrzeuge mit Mietwagen- und 3.500 mit einer gemischten Zulassung. Von den insgesamt rund 33.000 Unternehmen in der Branche sind 19.000 reine Taxibetriebe und 8.500 reine Mietwagenfirmen.

Es wird geschätzt, dass 250.000 Lizenzen für die Beförderung von Fahrgästen erteilt wurden. Die Menschen befördern den Daten zufolge jährlich über 400 Millionen Passagiere. Der dabei erzielte Umsatz beläuft sich auf ungefähr fünf Milliarden Euro. (dpa/red)

Was ist mit Taxis, die über Uber bestellt werden können?

Welche Vorschriften für ein Fahrzeug gelten, hängt weder von der Lackierung noch von irgendwelchen Aufklebern ab. «Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen», sagte Oppermann. Nur dann gelten auch die Regeln und Tarife für Taxis. (dpa/red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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